Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Anonym
Anonym fragte in Wirtschaft & FinanzenPersönliche Finanzen · vor 10 Jahren

ich hab eine frage wegen alg 2?

hätte ich anspruch auf Alg 2 , ich bin 17 und wohne noch bei meinen eltern und mein freund wohnt auch mit bei mir. Und was ich noch dazu sagen wollte ist ich bin schwanger.

Ich hoffe es kann mir einer weiter helfen

8 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Formal hast du ein Anrecht auf Alg 2 und deshalb solltest du dann auch einen Antrag bei deiner zuständigen ARGE stellen. Ob die ARGE diesen Antrag genehmigt ist dann aber noch nicht sicher, also, kann ich nicht mit Sicherheit sagen.

    Ich fände es auch angebracht, wenn du dir mal einen Beratungstermin bei der Pro Familia oder beim Jugendamt holen würdest, die können dir auch sagen, worauf es jetzt ankommt und wo und was du beantragen musst.

  • Zoe
    Lv 4
    vor 10 Jahren

    Nein! Bis du volljährig bist, sind deine Eltern unterhaltspflichtig, und wenn du volljährig wirst und noch unverheiratet bist und noch bei ihnen wohnst, sind sie das bis zum Ende der Schul- oder Berufsausbildung.

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    deine eltern versorgen dich selber bekommst du kein geld vom amt

  • Iroost
    Lv 5
    vor 10 Jahren

    Hallo

    da Du noch nicht volljährig bist und bei Deinen Eltern wohnst,wirst Du keine Chance haben ALG2 beziehen zu können.

    Bis zur Volljährigkeit sind Deine Eltern für Deinen Unterhalt verantwortlich.

    Gruß Iroost

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Nein, du hast keinen Anspruch. Schwangerschaft ändert daran nichts.

  • vor 10 Jahren

    Ich stelle dir mal den alg2-Rechner ein. Gib alle Parameter ein (beim Einkommen bitte das Einkommen ALLER im Haushalt (Bedarfsgemeinschaft) lebenden Personen eingeben). Dann erfährst du gleich, ob IHR ALLE Anspruch auf alg2 hättet.

    Nur du ist nicht< alg2 gibt es erst ab vollendetem 24. LJ. Es sei denn, ihr bekämt es eben alle.

    Natürlich kannst und solltest du zum Jugendamt gehen. Dort kann man dir am besten sagen, welche Unterstützungen du in Anspruch nehmen kannst.

    Quelle(n): Upps, hab den Rechner vergessen: http://www.sozialhilfe24.de/
  • Tifi
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    Das sind ja 3 Fragen auf einmal.

    Bitte suche eine Sozialberatungsstelle (Diakonie, Caritas, Arbeiterwohlfahrt, Rotes Kreuz, Arbeitsloseninitiative usw.) in deiner Nähe auf. Die können dir gezielt in deinem Einzelfall helfen.

    Keine falsche Scham.

    @ Anna Braun - Wie kommst du darauf, dass die Fragestellerin keinen Anspruch auf Leistungen gem SGB II hat - soll sie verhungern oder unter der Brücke schlafen ?

    Vl beziehen die Eltern und ihr Freund auch Hartz4 oder haben so miese Jobs, dass sie aufstocken müssen, so was soll es geben...

  • vor 10 Jahren

    Da Du noch minderjährig bist und auch noch zu hause wohnst, hast Du kein Anrecht auf ALG 2

    @Tintenfisch: Ganz einfach, sie ist minderjährig. Wenn ihre Eltern ALG 2 beziehen bekommen sie auch Geld für die Tochter. Dadurch hat sie keinen eigenen Anspruch.

    Quelle(n): *kopfschüttel* was soll bloss daraus mal werden.....................
Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.