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ich brauche ganz ganz dringend eure Hilfe! Jugendamt!?
Hallo meine lieben...
dem Vater von meinem freund wurde das Sorge-recht etc. vom Jugendamt entzogen, weil
sie von seiner Mutter quasi angeschwärzt wurden.
Er ist 17 in einem Jahr wird er 18... können sie ihn in ein Jugendheim stecken wenn er es nicht will?
ich mein er ist über 16?!
Bitte helft mir ich weiß nicht mehr weiter er tut mir so leid und ihm geht es bei seinem Dad wirklich nicht schlecht!
seine mutter will ihn nicht!
10 Antworten
- ?Lv 7vor 10 JahrenBeste Antwort
... NEIN! D Jugendamt steckt in d Alter kaum jemand in ein Heim, außer wenn etwas ausgefressen hat, und dann in eine Erziehungsheim!
Was sein kann, das er in eine betreutes Wohngruppe/WG kommt... wo Sozialpädagogen die immer Gegenwärtig sind, helfen im Leben klar zu kommen!
- MamaLv 7vor 10 Jahren
Das Jugendamt nimmt niemandem so schnell das Sorgerecht ab.....
Dafür reicht ein ,,anschwärzen nicht aus ,,da muss schon etwas vorgefallen sein.
Dein Freund kann einem leid tun,bei solchen Eltern.....
Dein Freund könnte in ,,betreutes wohnen..umziehen.....http://www.asb.de/kinder-und-jugendhilfe/betreutes...
Viel Glück
Gruà Mama
- Anonymvor 10 Jahren
da kann ich dir leider nicht weiterhelfen,aber du scheinst eine wirklich liebe Freundin zu sein :)
lg.
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- KometLv 7vor 10 Jahren
Wenn das Jugendamt der Meinung ist, dass das Zuhause beim Vater selbst für einen 17jährigen nicht sicher genug ist (da sind die MaÃstäbe wirklich sehr sehr hoch, viel höher als bei einem 7jährigen!), dann werden sie hierfür ihre Gründe haben.
Ja, sie können ihm verbieten, sich im Haushalt des Vaters aufzuhalten. Ja, sie können ihn in eine Jugendhilfeeinrichtung stecken. Das wird aber kein "Heim" in dem Sinn sein, wie sich die meisten Leute das vorstellen. Es wird eher eine Wohngruppe für Jugendliche sein, in der sie lernen, selbstständig zu leben. Sie lernen Ordnung halten, kochen, Geld einteilen usw. Und mit 18 gehts dann oft schon in eine eigene Wohnung (mit gelegentlichem Besuch von einem Betreuer).
Das ganze wär eine gute Chance für deinen Kumpel!
- vor 10 Jahren
Soll er sich bei seinem Vater einen Untermietervertrag machen lassen (das kann man mit dem Vermieter abklären, dein Freund wohnt dan quasi in der Wohnung des Vaters zur Miete und kann so bei ihm bleiben).
Was die dürfen und was nicht hat im Grunde das Gericht zu klären. Die dürfen eine jedenfalls nicht an den Haaren aus der Wohnung zerren.
Wenn die da auftauchen und ihn abholen, dann kann er sich weigern, mitzugehen.
Und ohne einen Durchsuchungsbeschluss oder Gefahr für Leib und Leben muss der Vater auch die Polizei nicht in seine Wohnung lassen.
Also kein Grund da jetzt übermäÃig Sorgen zu haben.
Der Paps soll sich mal nen Anwalt suchen der die Sache prüft und der wird ihn dann auch vor Gericht vertreten (wenn er den Anwalt selber nicht bezahlen kann, kann er nen Antrag auf Kostenhilfe stellen, dazu einfach mal beim zuständigen Amtsgericht anrufen und fragen).
Seine Mutter hat, wenn sie das Sorgerecht hat, für ihn das Aufenthaltsbestimmungsrecht (das hat der Vater mit dem Sorgerecht genauso), das bedeutet, SIE muss eine Anzeige machen.
Das Jugendamt muss vom Familiengericht erstmal eine Vormundschaft bekommen haben, ehe die ihn eigenmächtig irgendwohin bringen dürfen.
In beiden Fällen gehts nicht ohne Gericht, und da die Mühlen der Justiz recht langsam sind...
Wenn er Volljährig ist, sollte er am besten schon nen Ausbildungsplatz und eigenen Mietvertrag haben (zur Not eben noch Untermiete), dann kann da auch die Mutter nix mehr machen.
Edit: achso, sollten die da tatsächlich mit Polizei und Gerichtsbeschluss auftauchen (was ich nicht wirklich glaube) dann hat der Vater das recht, diesen Beschluss vor Ort von einem Anwalt prüfen zu lassen, bevor die Polizei da irgendwas macht, also kann der da so wieder Zeit schinden bis der Anwalt da ist (soll sich Söhnchen solange eben absetzen und erst später wiederkommen, wenn die abgerückt sind, die können ihn schlecht mitnehmen, wenn er gerade nicht zu hause ist)
- erwin LindemannLv 6vor 10 Jahren
Kann man von hieraus schlecht beurteilen, weil man nicht die Zusammenhänge kennt.
Vielleicht sollten Vater und Sohn zu einem Anwalt gehen und Widerspruch einlegen.
Bis das Gerichtsverfahren dann durch ist, ist dein Freund sicher schon 18 und volljährig!
- schmorkohlLv 5vor 10 Jahren
Es gibt Wohngemeinschaften für Jugendliche in seinem Alter. Mit 17 kommt er nicht einfach in ein Heim, weil auch das Jugendamt weiÃ, dass ein Heranwachsender zur Selbständigkeit erzogen werden muss. Dort wird er auch betreut, allerdings hat diese Einrichtung keinen Heim- sondern einen WG-Charakter.
- ?Lv 7vor 10 Jahren
In dem Fall hat doch dann wahrscheinlich die Mutter das Sorgerecht, wie kommst du jetzt auf Heim?
- Anonymvor 10 Jahren
entschuldige lisa irgendetwas stimmt da nicht
denn er kommt in kein jugendheim falls er nicht scheiÃe gebaut hat
normalerweise kommt er in eine betreute jugend wg
denn wenn das jugenamt nach prüfung das festgestellt hat
ist das leider für das gericht bindent
also geht das bitte gemeinsam in ruhe an
der vater ist da leider gerichtlich raus
ausserdem merkst du jetzt wie hinterhältig frauen auf dem rächerpfad sind
ich kenne das nur zu gut
wobei sie sich an sich selber rächen
und die kinder krank machen
also fakt ist sofort zum jugenamt und nachfragen was hun passiert
frohe pfingsten noch trotzdem