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BG-Unfall, Kündigung...?
Grüß Euch, liebe Cleverer.
Vergangene Woche haben wir eine neue Kollegin in unser
Praxis-Team bek. - Gott sei Dank :-)
Sie hat 6 Monate Probezeit.
Gestern stolperte sie über eine kl. Schwelle in der Praxis
und verletzte sich am Rücken.
Wie sich herausstellte, hat sie nun leider einen
Bandscheibenvorfall.
Unsere Chefin (hart und ungerecht...) will ihr nun
kündigen.
Ist das rechtens...???
Was kann meine Kollegin (sehr nett ;-) ) tun...?
Lieben Dank für Eure Hilfe.
Zunächst mal DANKE für Eure Antworten.
Wie schade, dass m. Kollegin ansch. wirkl. nicht allzu viele
Rechte dbzgl. hat.
Ich bin übrigens die einzige Mitarbeiterin, welche es länger als 6 Wochen !!!
dort ausgehalten hat.
Wir werden jetzt wohl zu ZWEIT auf Jobsuche gehen ;-)
6 Antworten
- HausverwalterLv 7vor 10 JahrenBeste Antwort
In der Probezeit darf man ohne Begründung kündigen (beide Seiten).
Sie soll so froh sein, dass sie bei so einer Chefin nicht angestellt wird.
- Anonymvor 10 Jahren
während der probezeit darf und kann ein arbeitgeber gemäà § 622 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html) das arbeitsverhältnis fristgemäss kündigen....
ist in dem vertrag eine andere kündigungsfrist festgehalten, muss er diese einhalten (was schriftlich vereinbart wurde)
auf grund das es ein arbeitsunfall war, läuft es über die BG (krankenkosten, weitere behandlung).... die kollegin kann versuchen auf grund ihres arbeitsunfalles bei der BG ggf. eine rente zu beantragen (ob dieses auf grund der kurzen zeit durchgeht ist fraglich)...
aber leider hat deine kollegen wirklich die a... weil deine chefin rechtens handelt und nach der neuen rechtsprechung ein arbeitsverhältnis was nicht mehr in der probezeit ist auf grund von krankheitsgründen fristgemäss gekündigt werden
deine kollegin hat auch keine möglichkeit ggf. via arbeitsgericht irgendwelche schadensersatzansprüche oder abfindung zu erwirken, das sie sich noch in der probezeit befindet
sie hat auf jeden fall jetzt jede menge ärger udn papierkram mit der BG da auch für ihren weiteren berufsweg sicher der bandscheibenvorfall bleiben wird und somit im beruflichen leben zu beinträchtigungne führen kann diese ansprüche muss sie bei der BG gelted machen insbesondere muss festgestellt werden welchen grad sie hinsichtlich des bandscheibenvorfalles hat...
kleine anmerkung: jeder mensch hat einen bandscheibenvorfall doch nicht bei jedem muss es sorgen machen... von daher wird sie druch gutachter ect. nachweisen müssen wie schwer er ist und vor allem das es durch diesen stolperer kommt
sorry... aber mir persönlich fällt es schwer zu glauben, das sie durch diesen stolperer einen bandscheibenvorfall erlitten haben soll, (wenn sie vorher nicht schon diesen hatte, wie gesagt jeder mensch hat einen)... wir alle sind doch schon mal gestolpert gefallen ect.... (ich will ihr nicht unterstellen aber hat sie dir das ärztlich belegt das es von diesem stolperer kommt und war sie bei einem ortopäden).... wenn du sie wirklich magst, weise sie darauf hin, wenn es nicht wirklich so schlimm ist wie sie sagt, werden das gutachter der BG feststellen diese stellen auch fest ob sie vorher schon einen gröÃeren bandscheibenvorfall hatte oder nicht
- Anonymvor 10 Jahren
Das ist ja eine Frechheit.
Da es ein Arbeitsunfall war, kann die Frau die Chefin verklagen.
Während der Krankheitszeit kann sie nicht gekündigt werden, aber leider nachher.
Bei so einer eiskalten, herzlosen Frau würde ich sowieso nicht mehr arbeiten wollen.
- Anonymvor 10 Jahren
in der probezeit darf gekündigt werden
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- Anonymvor 10 Jahren
das ist ein arbeitsunfall
denn in praxen und büros dürfen keine schwellen sein auch keine kleinen
gerade wegen der unfall gefahr
sie soll sich sofort einen anwalt nehmen und vor dem arbeitsgericht klagen
sage ihr das bitte gleich
- Just A NobodyLv 4vor 10 Jahren
Solange Sie krankgeschrieben ist kann sie nicht entlassen werden, habe ich mal gehört.
Und danach kann die Chefin sie eben doch entlassen (Probezeit).
Allerdings kann Sie wegen des Unfalls was machen ( vielleicht ne Entschädigung).
Da muss Sie sich aber mit Experten beraten.