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Wie gegen ungerechtfertigte Rücklastschrift der Bank vorgehen?

Meine Bank hat Zahlungen, die ich mit meiner EC-Karte getätigt habe, storniert mit der Begründung der unzureichenden Kontodeckung. Dabei war das Konto gedeckt. Wie kann ich die entstandenen Stornogebühren von der Bank zurückfordern? Gibts irgendwelche Paragraphen die ich in die Forderung reinschreiben kann?

2 Antworten

Bewertung
  • vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Die Ausführung von Komet ist insoweit korrekt, dass bei Kartenzahlung im Lastschriftverfahren (Zahlung mit Unterschrift) dieses Urteil Anwendung finden muss.

    Jedoch sieht es bei Kartenzahlung im "electronic cash" Verfahren (Zahlung mit PIN) ganz anders aus. Dort muss das Konto immer gedeckt sein. Eine Gebühr wegen Unterdeckung des Kontos darf dann erhoben werden, wenn dies in den AGB des Geldinstitutes vermerkt ist und diese Regelung vom Kunden nicht widersprochen wurde.

    Der Unterschied liegt darin, dass bei Zahlung mit Unterschrift ein Dritter (hier die ausführende Bank) evtl. einen widerrechtlichen Zugriff auf dein Konto ausübt. Jedoch bei Zahlung mit PIN du - genau wie am Geldautomaten - diesen Zugriff/Auftrag persönlich ausführst.

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Indem Du hingehst und sagst, dass sie Dir die Stornogebühren zurückzahlen müssen. Müssen sie laut Gesetz!

    XI ZR 154/04 vom 8. März 2005

    Rücklastschriftgebühren unzulässig

    Mit Urteil vom 08.03.2005 hat der BGH es als unzulässig und damit unwirksam angesehen, bei der Nichteinlösung von Lastschriften den Kontoinhaber mit einer Rücklastschriftgebühr zu belasten. Der Kontoinhaber sei nicht verpflichtet für eventuelle Lastschriften ein Guthaben auf seinem Konto vorzuhalten. Die Lastschrift könne auch, was die Bank nicht feststellen könne, unberechtigt sein. Die Bank kann eine Rücklastschriftgebühr nur gegenüber der einreichenden Bank und diese gegenüber ihrem Kunden geltend machen. Deren Kunde könne dann den Betrag ggf. als Schadensersatz beim Kontoinhaber geltend machen.

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