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In welchen Fällen ist für eine Kündigung eine Abmahnung notwendig?
8 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Es gibt im deutschen Arbeitsrecht, nirgends eine Klausel oder § der explizit verlangt, das ein Arbeitnehmer vor Kündigung eine Abmahnung erhält. Genauso wenig ist es zwingend, das nach der 2 Abmahnung, automatisch eine Kündigung erfolgen muss.
Das liegt alleine im Ermessen des Arbeitgebers, ob dieser so Handel.
"TM"
- HausverwalterLv 7vor 1 Jahrzehnt
Sofern kein wichtiger Grund für eine auÃerordentliche fristlose Kündigung vorliegt, empfiehlt es sich zunächst eine Abmahnung auszustellen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Immer dann, wenn wegen eines Fehlverhaltens ausserordendlich gekündigt werden soll.
- TriPo2Lv 7vor 1 Jahrzehnt
wenn sich ein Vertragspartner nicht vertragsgemäà verhält, muss er erst mal auf das vertragswidrige Verhalten hingewiesen werden, damit er ne Chance hat dieses Verhalten abzustellen. Erst wenn er diese Chance nicht wahrnimmt und weiterhin (mehrmals) gegen den geschlossenen Vertrag verstösst, kann der Vertrag wasserdicht gekündigt werden.
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- vor 1 Jahrzehnt
Wenn der Arbeitnehmer sich nicht vertragsgemäss verhält muss grundsätzlich vorher abgemahnt werden. Es gibt jedoch je nach Grad des Fehlverhaltens 1, 2 bis zu 3 Abmahnungen,die vor einer Kündigung vorher ausgesprochen werden müssen.
Beispiel: Arbeitsbeginn ist 8.00 Uhr und der Arbeitnehmer kommt zum wiederholten Male zu spät. Dann muss abgemahnt werden, was auch wenn der Arbeitnehmer weiterhin zu spät kommt, wiederholt werden muss.
- RHRLv 7vor 1 Jahrzehnt
Hallo,
in fast allen Fällen.
Es gibt ausgesprochen wenige Kündigungsgründe, die ohne vorherige Abmahnung vor den Arbeitsgerichten standhalten, etwa Diebstahl, Betrug, Alkohol, Führerscheinentzug bei Kraftfahrern, Arbeitsverweigerung
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Mietverhältnis oder Berufsleben?
Bei Mietverhältnissen ist fast immer vorher eine Abmahnung nötig. Im Berufsleben kommt es auf den Grund an warum man kündigen will
- WilkenLv 7vor 1 Jahrzehnt
In allen Fällen. Wenn bereits eine Abmahnung kam, dann führt der nächste Verstoss gleicher Art zur Kündigung.