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In welchen Fällen ist für eine Kündigung eine Abmahnung notwendig?

8 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Es gibt im deutschen Arbeitsrecht, nirgends eine Klausel oder § der explizit verlangt, das ein Arbeitnehmer vor Kündigung eine Abmahnung erhält. Genauso wenig ist es zwingend, das nach der 2 Abmahnung, automatisch eine Kündigung erfolgen muss.

    Das liegt alleine im Ermessen des Arbeitgebers, ob dieser so Handel.

    "TM"

  • vor 1 Jahrzehnt

    Sofern kein wichtiger Grund für eine außerordentliche fristlose Kündigung vorliegt, empfiehlt es sich zunächst eine Abmahnung auszustellen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Immer dann, wenn wegen eines Fehlverhaltens ausserordendlich gekündigt werden soll.

  • TriPo2
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    wenn sich ein Vertragspartner nicht vertragsgemäß verhält, muss er erst mal auf das vertragswidrige Verhalten hingewiesen werden, damit er ne Chance hat dieses Verhalten abzustellen. Erst wenn er diese Chance nicht wahrnimmt und weiterhin (mehrmals) gegen den geschlossenen Vertrag verstösst, kann der Vertrag wasserdicht gekündigt werden.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn der Arbeitnehmer sich nicht vertragsgemäss verhält muss grundsätzlich vorher abgemahnt werden. Es gibt jedoch je nach Grad des Fehlverhaltens 1, 2 bis zu 3 Abmahnungen,die vor einer Kündigung vorher ausgesprochen werden müssen.

    Beispiel: Arbeitsbeginn ist 8.00 Uhr und der Arbeitnehmer kommt zum wiederholten Male zu spät. Dann muss abgemahnt werden, was auch wenn der Arbeitnehmer weiterhin zu spät kommt, wiederholt werden muss.

  • RHR
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    in fast allen Fällen.

    Es gibt ausgesprochen wenige Kündigungsgründe, die ohne vorherige Abmahnung vor den Arbeitsgerichten standhalten, etwa Diebstahl, Betrug, Alkohol, Führerscheinentzug bei Kraftfahrern, Arbeitsverweigerung

  • vor 1 Jahrzehnt

    Mietverhältnis oder Berufsleben?

    Bei Mietverhältnissen ist fast immer vorher eine Abmahnung nötig. Im Berufsleben kommt es auf den Grund an warum man kündigen will

  • Wilken
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    In allen Fällen. Wenn bereits eine Abmahnung kam, dann führt der nächste Verstoss gleicher Art zur Kündigung.

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