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Frage zum Gebrauchtwagenkauf/Service?

Vielleicht kennt sich ja jemand aus. Also folgendes:

Vor 4 Monaten haben wir bei einem großen Autohaus einen 4 Jahre alten Gebrauchtwagen derselben Marke des Fachhändlers gekauft, Kilometerstand war 49500. Man sagte uns, Service sei gemacht worden und laut Bordcomputer wieder fällig bei 60000km. Jetzt sind wir in den 4 Monaten knapp 2000km gefahren und heute taucht im Bordcomputer "Service jetzt" auf. Natürlich bin ich sofort zum Autohaus hingefahren, unser Verkäufer hatte aber natürlich Urlaub, ein anderer hat im System nachgeschaut (das Fahrzeug wurde damals als Neuwagen dort verkauft und dann wieder in Zahlung gegeben bevor wir es dann kauften) und er hat gesehen, dass der große Service im Dezember 2010 fällig war (als der Wagen noch nicht in unserem Besitz war) und bei Verkauf an uns wurde nur ein großer Check gemacht. Kosten für Service um 450€.

Jetzt bin ich natürlich ein wenig verwirrt und sauer, denn das sehe ich nicht ein! Wenn ich so ein Auto kaufe, gehe ich doch davon aus, dass ich 1 Jahr lang Ruhe habe, oder? Ich bin nicht bereit, das zu bezahlen! Wie ist die Rechtslage? Danke!

3 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Tja das wird ein Problem werden.

    Bei Bordcomputern steckt man nicht so ganz drin. Auch die Werkstatt nicht.

    Manche Bordcomputer zählen auch wie oft zum Beispiel die Motorhaube geöffnet wurde um zum Beispiel Öl oder Wasser nachzufüllen und ziehen dabei ein paar Kilometer bis zur nächsten Inspektion ab.

    Ich würde versuchen im Rahmen der Gewährleistung eine kostenlose Inspektion zu bekommen.

    In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf hast du da die besten Chancen. Nach sechs Monaten wird es da ein bisschen schwieriger.

    Auf eine Rechststreit mit Anwalt und Gericht würde ich es nicht ankommen lassen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du es schwarz auf weiß bekommen hast, dass der Service (kurz) vor dem Verkauf gemacht wurde, dann hast du einen beweisbaren Anspruch,der sich problemlos einfordern lässt. Vermutlich hast du aber nur eine mündliche Aussage, und der Händler leidet unter spontaner Amnesie - dann hast du Pech. Prinzipiell gibt es keinen Anspruch auf "ein Jahr Ruhe".

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Freundlich fragen und auf den Mangel hinweisen. Dann ohne weitere Diskussionen Anwalt schreiben lassen, Re aber prüfen!

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