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Bea N fragte in Wirtschaft & FinanzenVersicherung · vor 1 Jahrzehnt

Unbezahlter Urlaub im Jahre 2008. Drei Monate. Darf die AOK jetzt noch...?

...also nach drei jahren für den Zeitraum April - Juni 2008 KV - Beiträge einfordern ???

Ich war im Nicht-EU-Ausland, und war dort privat versichert und habe nicht gearbeitet. Ich hätte auch NIE die Leistungen der AOK in Anspruch nehmen können, da zwischen den betreffenden Ländern (BRD-USA) KEIN derartiges Abkommen besteht. Daher auch meine eigene Versicherung für den Aufenthalöt dort. Die drohen jetzt nach drei jahren mit Lohn/ Kontopfändung. Ist das Rechtens ?

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Du hättest Dich abmelden müssen und danach wieder anmelden. Forderungen verjähren nach 3 Jahren ab Jahresende

  • Lannus
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Nur weil du für 3 Monate in den USA warst, erlischt ja nicht gleich deine Krankenversicherung.

    Für die USA benötigst du nur für diesen Zeitraum eine private Zusatzversicherung für die eventuell anfallenden Mehrkosten. Wärest du in den Staaten krank geworden, so hätte die AOK auch nach den hiesigen Behandlungskosten mit dir abgerechnet. Du hättest dir nur Rechnungen mit den entsprechenden Behandlungen, den Indikationen und den Medikamenten geben lassen brauchen. Die Rechnung hättest du dann hier der AOK zur Abrechnung vorlegen können.

    Ein weiteres Ding wäre gewesen, wenn du in den USA erkrankt wärest und schon nach 3 Wochen hättest nach Deutschland zurückfliegen müssen, wer hätte dann deine Behandlungen bezahlt und übernommen - bestimmt nicht die private Zusatzversicherung.

    Fazit: Es wird dir nichts übrig bleiben, als deine Beiträge für die 3 Monate nachzuzahlen. Eine Ratenzahlung wird bestimmt möglich sein - nur du mußt mit denen sprechen. Was eventuell noch eine Möglichkeit wäre, wenn du nur den Mindestsatz bezahlen würdest, weil du während der Zeit kein Einkommen hattest. Das entspräche etwa einem Monatssatz von ca. 130-140 Euro.

    Du hast ja anschließend gleich wieder deine Arbeit aufgenommen - oder? Somit bestand das Versicherungsverhältnis weiter - eben nur zu anderen Bedingungen.

    Quelle(n): Gruß Lannus
  • Berni
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich gehe davon aus, dass du dich nicht darum geschert hast, deine Krankenkasse vom Auslandsurlaub zu unterrichten. Außerdem würde damit auch nicht deine Mitgliedschaft bei der Kasse enden.

    Du hättest dich ab- und wieder anmelden müssen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    nein nimm dir einen anwalt sonst verlierst du

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