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Was tun als Ausländer bei einer Personalausweis-Kontrolle?

hallo,

wie oben in der Frage schon steht möchte ich gerne mal wissen was ich machen muss wenn ich mal kontrolliert werde (z.B: Abends in der Altstadt oder eine Führerscheinkontrolle, da wird ja meistens auch nach einem Personalausweis gefragt). Ich als Chinese und nicht deutscher Staatsbürger habe ja nicht das "Recht" einen Personalausweis zu beantragen.

Was soll ich machen, wenn die Polizei nach meinem Ausweis fragt?

Soll ich immer und städnig meinen Reisepass dabeihaben? (was für mich recht umständlich ist wenn ich sie mal verlieren sollte, da ich erst 3 Stunden zur Botschaft fahren muss dann sperren lassen und neuen beantrage, was schon mal einen Monat dauert)

Reicht es wenn ich eine Kopie meines Reisepasses vorzeige?

10 Antworten

Bewertung
  • Nina
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Es gilt nunmal die Ausweispflicht.- Reisepass gilt in deinem Falle natürlich auch.- Und entschuldige mal, wenn wir unseren Ausweis verlieren, müssen wir auch einen neuen beantragen. Was ist denn das für ein Argument. Dann musst du eben aufpassen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du mußt dann ein alternatives Dokument mit Dir führen, in Deinem Fall eben den Paß.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Für alle Ausländer ( Nicht-EU) gilt die Passpflicht ( §3 Aufenthaltsgesetz )

    Wenn von der Passpflicht ( im Einzelfall ) abgesehen wird, dann wird ein Ausweisersatz ausgestellt.

    Es gibt in der Bundesrepublik keine Mitführungspflicht für Ausweise. Ausnahmen bilden natürlich gewisse Umstände, w.z.B. das Führen von Kraftfahrzeugen oder Waffen, die Berufsausübung in eingen Branchen ( Bau, Gastronomie, Logistik ). Ich weiß nicht in wie weit beglaubigte Dokumente in den Einzelfällen weiterhelfen. Aber unsere Drittländer im Betrieb haben auch zum Teil beglaubigte Kopien bei.

    Die Polizei darf ( Grundsätzlich ) nur im Verdachtsmoment nach Deinen Personalien fragen. Ansonsten stellen sich für Dich die gleichen Probelme wie für einen Deutschen ohne Ausweis: Man wird zur Personalienfeststellung mit auf die Wache genommen.

    Ich gehe mindestens drei Mal die Woche durch den Berliner Tiergarten joggen. Immer vorbei an Kanzleramt, Innenministerium, Bellevue. Noch nie, selbst wenn die Staatskarossen vorbeigebrummt sind, gab es eine Kontrolle....

  • vor 1 Jahrzehnt

    1 .Grundsätzlich bist Du als Deutscher nicht verpflichtet, einen Ausweis mitzuführen, auch wenn viele etwas anderes behaupten mögen.

    Als Nicht-EU-Ausländer, bist Du allerdings dazu verpflichtet!

    2. Kann ein Verdachtsmoment bereits sein, dass der Verdacht des illegalen Aufenthaltes besteht. Also können Dich die Polizisten, wenn sie wollen unter diesem Vorwand immer auf die Wache zerren um Deine Personalien festzustellen. Das kann Zeit kosten und ärgerlich sein.

    3. Eine einfache Kopie des Ausweises hat zwar keinen großen Beweiswert, wird aber von vielen Polizisten wohlwollend toleriert und akzeptiert. (Polizisten sind auch Menschen) Es wird also in den allermeisten Fällen ausreichend sein.

    4. Du kannst Dir die Ausweiskopie mittels eines Stempels von einer Behörde (z.B. beim Magistrat) amtlich beglaubigen lassen. Damit kannst Du sicher sein. ABER: Achte bei der Kopie bitte darauf, dass auch Dein Passbild eindeutig erkennbar ist, also nicht zu dunkel kopieren.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Mach einen Einbürgerungstest und dann hast du einen Deutschen Ausweis

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    an deiner stelle würde ich nur eine kopie deines reisepasses dabei haben. ich kenne das von afrikanern, die alleine wegen ihrer hautfarbe diskriminiert werden!

    ich kann daher jedem ausländer hier in deutschland nur raten, sich genau über seine rechte gegenüber der polizei und der ausländerbehörde zu informieren und sich nicht alles gefallen zu lassen :D

    meinen perso trage ich nie mit mir rum, er befindet sich in meinem pkw, na und?

  • wiese
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Eine Kopie reicht auf keinen Fall! Du hast aber sicher so etwas wie eine Aufenthaltsgenehmigung? Da kann es aber sein, dass sie nur zusammen mit dem Reisepass gilt.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du bist nicht verpflichtet Deinen Ausweis stets bei Dir zu tragen. Du musst nur Auskunft geben, wie Du heißt, wann geboren, wo gemeldet etc. Dann erfolgt eine Abfrage.

    Ich besitze auch nur einen Reisepass einer anderen Nationalität und trage den nie mit mir rum. Wurde bis jetzt nur zweimal kontrolliert. Im Ausland trage ich nur eine Kopie mit mir rum. Das Original liegt im Safe.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Eine Kopie ist nicht ausreichend. Du musst dann schon deinen Reisepass mitführen.

  • Berni
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Du mußt leider deinen Reisepaß mit dir führen. Mit einer Kopie gibt sich die Polizei nicht zufrieden.

    Aber zur Sicherheit solltest du dir eine Kopie des Reisepasses (alle Seiten) zu Hause aufbewahren.

    Sie dient zur schnelleren Wiederbeschaffung (Neuaustellung) eines Passes.

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