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S P fragte in Wirtschaft & FinanzenVersicherung · vor 1 Jahrzehnt

Wieso kommt meine Haftpflicht nicht für den Schaden auf?

Ich habe beim Auszug aus meiner Wohnung eine böse Schramme in die Wohnzimmertür gemacht. Ich dachte jetzt käme meine Haftpflicht für den Schaden auf, diese will allerdings nicht zahlen. Wieso nicht? Ich dachte genau deswegen hätte man eine Versicherung. Muss ich dem Vermieter jetzt eine neue Tür aus meiner eigenen Tasche zahlen?

Update:

@Alfred

Ja eben, ich dachte diese Versicherung wäre ja dafür da, für Schäden aufzukommen, die ich jemanden zugefügt habe

9 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hallo SP,

    von den vorliegenden Antworten sind zwar einige teilweise richtig. Erschöpfend wird Deine Frage leider nicht beantwortet. Private Haftpflichtversicherungen schließen zwar geliehene und gemietete Sachen vom Versicherungsschutz aus, davon ausgenommen ist aber die gemietete Wohnung. Somit ist der sogenannte Mietsachschaden bei fast allen Privathaftpflichtversicherungen eingeschlossen. Hierbei muss es sich aber um eine durch ein einmaliges Ereignis herbeigeführte Beschädigung handeln. Beschädigungen durch Verschleiß, und Abwohnen sind standartmäßig ausgeschlossen. Um den Grund der Ablehnung zu erfahren hilft nur eine schriftliche Frage an die Versicherung. Die Antwort darfs Du mir gerne per E-Mail schicken, ich werde dann nochmals Stellung nehmen. Alles Andere wäre nur sinnloses herumraten, wie hier schon von Einigen praktiziert. Dein Vermieter hat allerdings einen Rechtsanspruch auf Beseitigung des Schadens in Höhe des Zeitwertes. Ob eine neue Tür bezahlt werden muss, kann hier nicht endgültig beantwortet werden.

    Ich hoffe, das hilft Dir etwas weiter

    Quelle(n): eigene Fachkompetenz, Berechtigung zur außergerichtlichen Vertretung von Mandanten in Versicherungsfragen
  • vor 1 Jahrzehnt

    Es handelt sich leider um einen sogenannten Mietsachschaden, der in den meisten Haftpflichtversicherungen ausgeschlossen ist.

    § 4 Ziff. I, 6. a) AHB, der besagt, dass Schäden an gemieteten, geliehenen, gepachteten oder durch besonderes Verwahrungsverhältnis in Besitz genommenen fremden Sachen (in Obhut genommen) grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgenommen sind.

  • ?
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    @ Peter H hat Recht

    Die Versicherung braucht nicht zahlen, weil es gemietet ist.

    Meine Tochter hatte sich einen Laptop von einem Freund kurz ausgeliehen und versehendlich kaputt gemacht. Das hat die Hapftpflichversicherung mit dem gleichen §§ abgelehnt

    "§ 4 Ziff. I, 6. a) AHB, der besagt, dass Schäden an gemieteten, geliehenen, gepachteten oder durch besonderes Verwahrungsverhältnis in Besitz genommenen fremden Sachen (in Obhut genommen) grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgenommen sind."

    Hier sind paar Fälle, wo das geschrieben steht:

    http://www.wer-weiss-was.de/Anfragen/www_de/archiv...

    http://www.wer-weiss-was.de/theme67/article6032814...

    http://www.wer-weiss-was.de/Anfragen/www_de/archiv...

    In der Regel zahlt die Versicherung das nicht.Es sei den man hat einen Vertrag wo das extra eingeschlossen ist.

    Bei Standarttarifen hat man keine Chance dafür Geld zu bekommen

    xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

    Hier die beste Seite :

    http://geldmagazin24.de/bauen-und-wohnen/49-mietsc...

    Wer zur Miete wohnt, der sollte sich gut absichern“, empfiehlt Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV). Sie rät zu folgender Lösung: „Eine private Haftpflichtversicherung abschließen und Mietsachschäden bis zu einer Millionen Euro mitversichern lassen.“ Wer schon eine Police habe, solle außerdem prüfen, ob Mietsachen mit versichert sind.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Bei der Ablehnung war eine Begründung dabei. Lesen verstehen und ggf. dagegen wehren.

    Welche Schäden versichert sind steht in der Versicherungspolice bzw. AGB.

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  • Tom F
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Du würdest Dir selber helfen, indem Du genau Deine Police studierst. Wenn der Mietsachschaden versichert ist, dann hast Du vermutlich einen Formulierungsfehler der Versicherung geliefert, dass diese vielleicht Vorsatz unterstellt! Grundsätzlich versichert ist die Fahrlässigkeit und die grobe Fahrlässigkeit. Vorsatz nein!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Da denke ich aber 100% genauso wie du!

    Guck mal, was in der Versicherungspolice steht.

  • ?
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo

    Da ist bei der Schadensmeldung ein Fehler aufgetreten.Das ist ja nicht deine Tür da zahlt die Versicherung,nur wenn du dir selber einen schaden zufügst wird nicht gezahlt..

    Das musst du richtig stellen daß das nicht deine Tür ist.

    Nachtrag

    Das habe ich im Internet gewunden unter:Mietsachschaden

    Mietsachschäden

    Unter Mietsachschäden versteht man Schäden an gemieteten Wohnräumen. Dies kann z. B. eine Beschädigung der Bodenbeläge oder Türen sein.

    Schäden an geliehenen Sachen sind in der Haftpflichtversicherung im Regelfall ausgeschlossen. Ebenso nicht versichert sind Schäden infolge normaler Abnutzung und Verschleiss.

    Die Deckungssumme für Mietsachschäden ist oft geringer als die für Personen- und Sachschäden

    r

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Wohnzimmertür gehört dir ja nicht. Bespreche die Angelegenheit mit deinem Vermieter.

  • ?
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Das kann dir völlig egal sein, denn du hast deine rechtliche Vertretung an deine PHV abgetreten. Wenn die nicht bezahlen, muss der Geschädigte deine PHV verklagen, nicht dich!

    An Dich hat er keine Ansprüche!

    Was hier zwei Amateure über gemietete Sachen schreiben, ist so falsch! Mietsachschäden an gemieteten Wohnungen sind ausdrücklich mitversichert!

    Warum antworten eigentlich immer Leute, die keine Ahnung haben?

    Quelle(n): 23 Jahre Versicherungsbranche
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