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Arbeitslosengeld - gefährdet?!?

Grüße Euch...auf diesem Wege eine Anfrage...

Und zwar habe ich bis Ende März in einer Vollzeittätigkeit gearbeitet! Aus Betriebsgründen wurde ich gekündigt und bin seitdem Arbeitssuchend...nebenbei absolviere ich ein FernStudium an der FernUni Hagen...

Nun habe ich Ende April noch KEIN Arbeitslosengeld erhalten, warum? Weil dieses angeblich gefährdet ist, da ich als FernStudent eingeschrieben bin. Einen Klärungsbedarfstermin habe ich nun in den folgenden Tagen bei meinem Berater. ABER vorab:

Kann dies wirklich sein? Dass ich dann überhaupt keine staatliche Unterstützung erhalte, bis ich einen Job erneut gefunden habe?

Also sprich - ich werde verhungern & Co.? Das ist doch nicht vertretbar. Werde prinzipiell doppelt bestraft, denn ArGe II - wenn ich nie gearbeitet hätte - wäre höher, als mein Arbeitslosgendlanspruch und nun soll dieser auch noch entfallen, weil ich FernStudent bin?

Das kann nicht sein...*kotz*

Weiß jemand Rat & hat eine Info..DANKE & bester Gruß, der Frustrierte!!!

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wer sagt, dass dein Arbeitslosengeld gefährdet ist? Irgendeine Trulla auf dem Amt mit irgendeinem Halbwissen? Du hast die entsprechenden Ansprüche durch deine Vollerwerbstätigkeit erworben; selbstverständlich steht dir nun Arbeitslosengeld zu.

    Das ergibt sich schon aus der reinen Logik (verklickere dies so deiner Sachbearbeiterin): theoretisch könntest du jetzt den ganzen Tag zu Hause sitzen (und Bewerbungen schreiben). Dann würdest du Arbeitslosengeld kassieren. Jetzt aber sitzt du den ganzen Tag zu Hause, schreibst Bewerbungen und studierst sogar noch nebenbei! Das bedeutet, dass du sogar freiwillig eine deiner beruflichen Entwicklung förderliche Weiterbildung auf dich nimmst. Und in so einem Fall soll dein Status also schlechter sein, als wenn du nur zu Hause hocken würdest?

  • ?
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Du über ein Jahr voll beschäftigt warst, hast Du Anspruch auf ALG 1 (Dauer siehe Website Arbeitsagentur). Dein Studium an der Fernuniversität Hagen steht der Gewährung auf

    ALG 1 dann entgegen, wenn Du nicht jeder Zeit sofort eine Arbeit aufnehmen oder

    Du nachweislich voll mit dem Studium beschäftigt bist. Deshalb als Angabe: Du bist

    an der Fernuniversität Hagen eingeschrieben. Das hindert Dich nicht an einer sofortigen

    Arbeitsaufnahme. Bisher hast Du hauptsächlich gearbeitet und Dein Studium war kein

    Vollzeitstudium sondern eine Tätigkeit in der Freizeit. Besuche auch eine Initiative für Arbeitssuchende, um Dich beraten zu lassen. Das Fernstudium ist während dieser Zeit noch nicht (Stand vor 8 Monaten) eindeutig geregelt. Es gibt nur! Durchführungsbestimmungen und keine eindeutigen Urteile bisher, also einen Ermessensspielraum.

    Steht nun das Fernstudium einer Gewährung des ALG 1 entgegen, so muss

    das schriftlich begründet werden, damit Du Einspruch erheben kannst.

    Wahrscheinlich denkt die Arbeitsagentur: Unser Kunde studiert ja,

    also wird kein ALG bewilligt. Lass Dir auch die Entscheidung und das Ergebnis des Gespräches bei Deinem Beratungstermin schriftlich geben und mache Dir bei dem Gespräch Notizen.

    Bei Vorliegen bestimmter finanziellen Verhältnisse kannst Du beim zuständigen Amtsgericht

    einen Antrag für eine kostenfreie Beratung eines Fachanwaltes stellen.

    Du musst dann Deine Vermögensverhältnisse offenlegen.

    Vielleicht können Dir diese Informationen nutzen. Viel Glück!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du hast 100% Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn du zuvor zumindestens 1 ganzes Jahr gearbeitet hast. Lasse dir den Ablehnungsbescheid schriftl. geben und lege sofort dagegen Widerspruch ein. Notfalls kannst du dir deswegen sogar einen Anwalt nehmen. Das Recht ist auf deiner Seite !!

    Quelle(n): langjährige Arbeit in RA-Kanhlei.
  • limbo
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    arbeislosengeld steht dir zu beschwehre dich beim arbeitsamt.

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