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Berechnung Arbeitslosengeld?

in der regel werden doch die letzten 3 gehälter zu rate gezogen...wie ist das wenn man aber übergangsgeld bezogen hat?

1 Antwort

Bewertung
  • Faust
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das Arbeitslosengeld wird nach § 131 und § 134 SGB III bestimmt. Nach § 131 SGB III werden Tage des Jahres, gleich 365 Tage und nach § 134 SGB III werden 30 Tage bei einem vollen Monat und somit 360 Tage pro Jahr angenommen.

    Zuerst wird das sozialversicherungspflichtige Einkommen der letzten 12 Monate bestimmt. Im Jahr 2011 sind dies maximal 5.500 Euro pro Monat = 66.000 Euro pro Jahr. Dieser Betrag wird durch die Tage des Bemessungszeitraums gleich 365 Tage geteilt. (nach § 131 SGB III). Das ergibt das tägliche Bemessungsentgelt.

    Von diesem werden Sozialversicherungspauschale in Höhe von 21 %, Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag abgezogen. Das ergibt das tägliche Leistungsentgelt.

    Vom Leistungsentgelt werden 60 % (bzw. 67 % mit Kind) berechnet. Dies ergibt den täglichen Leistungssatz. Dieser ist auch der tägliche Zahlbetrag, sofern keine Abzüge an andere Berechtigte abgezweigt werden.

    Der tägliche Zahlbetrag wird für 30 Tage pro vollem Monat ausgezahlt, unabhängig davon, wie lang der Monat tatsächlich ist. Das ist nun der monatliche Zahlbetrag. (nach § 134 SGB III)

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