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Krankschreibung für einen Tag fehlt, keinen Lohn?
Kurze Frage: Ich war vor zwei Wochen krank, hatte für den ersten Tag gleich ne AU vom Zahnarzt jedoch war es damit nciht gedacht, am zweiten tag ging es mir so schlecht, dass ich nicht zum Arzt bin weil ich dachte ich müsse erst am dem dritten Krankheitstag eine Au vorlegen. Leider ist dem nicht so. Jetzt besteht mein Chef auf die Au und weigert sich mir mein Gehalt auszuzahlen.
Wie sieht da die Rechtslage aus ?
wie gesagt ich war am Mo. morgen beim zahnarzt, AG war informiert. ZA zog mir zwei Zähne und schrieb mich für den Rest des Tages krank. Am nächsten tag war es leider noch nicht besser, ich unterrichtete meinen Chef auch darüber, bin aber nicht mehr zum Arzt weil ich der annahme war, erst am dem dritten Fehlttag eine Au zu benötigen. Am Mittwoch bin ich dann doch nochmal zu meinen HA gegangen, da ich durch die einnahme von penicillin so im eimer war, dass dieser mich noch für den Rest der woche krank schrieb. jedoch veräumte ich, mir die Au auch für den vortag ausstellen zu lassen. Nun geht es halt also wirklich nur im diesen einen Tag. Derzeit sieht es so aus, als wolle mein AG die gesamte Lohnzahlung für April einbehalten, was meines erachtens nach nicht rechtens ist. Den einen Tag seh ich ja ein, auch eine abmahnung, aber nicht die einbhaltung der gesamten Lohnzahlung.
Ich habe auch nie gesagt dass ich gerade erst dort angefangen habe. BIn seit 7 Monaten dort und es war das erste mal dass ich krank war.
In Arbeitsvertrag steht die au ist dem ag binnen 3 tagen vorzulegen wie gesagt diesen Passus hatte ich übersehen
7 Antworten
- Jürgen NRWLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Dein Arbeitgeber kann selbstverständlich "NICHT" den Lohn für den gesamten Monat einbehalten. Dies kann er nur für den Tag, an dem die AU nicht beigebracht wurde. Ersatzweise kann auch ein Tag Urlaub angerechnet werden.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung; Krankschreibung) ist die Bestätigung eines Arztes oder Zahnarztes über eine festgestellte Erkrankung des namentlich genannten Patienten, die den Kranken am Erbringen der Arbeitsleistung hindert. Die Bescheinigung über das Unvermögen zur Arbeit (Arbeitsunfähigkeit) muss dem Arbeitgeber gewöhnlich spätestens am vierten Tag der Erkrankung vorliegen, kann jedoch von ihm auch schon vorher (unter Umständen bereits am ersten Tag) verlangt werden (§ 5 EFZG).
Der Arbeitnehmer hat nach deutschem Recht die arbeitsvertragliche Pflicht, bei einer Erkrankung die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich anzuzeigen und die voraussichtliche Dauer mitzuteilen. Die Erfüllung dieser Pflicht sichert die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Kommt der Arbeitnehmer der ihm obliegenden Anzeige- und Nachweispflichten (§ 5 EntgFG) schuldhaft nicht nach, kann der Arbeitgeber die Vergütungsfortzahlung verweigern, bis der Nachweis erbracht ist (§ 7 EntgFG).
- miezeioLv 6vor 1 Jahrzehnt
grundsätzlich ist der AG berechtigt ab dem 1. Tag schon eine Krankmeldung zu verlangen, aber eine Krankmeldung gilt auch wenn sie später vorgelegt wird, ich habe schon Fälle erlebt, wo der AN bereits gekündigt war und dann viel zu spät eine Krankmeldung vorgelegt hat und der AG die Krankmeldung sogar dann noch akzeptieren musste, da du ja am nächsten Tag nochmal beim Arzt warst, würde ich mal beim Arzt nachfragen, ob er dir für den fehlenden Tag noch eine Krankmeldung ausstellen kann, er hat ja am nächsten Tag gesehen, dass du tatsächlich noch nicht arbeitsfähig warst
vielleicht hast du das falsch verstanden und er meint nicht dass er den ganzen Monat nicht ausbezahlt, sondern dass er die Abrechung erst machen kann wenn geklärt ist was mit dem einen Tag passiert, denn er muss ja erstmal wissen ob du jetzt noch eine Krankmeldung bringst oder Urlaub machst oder was genau, denn dementsprechend muss er ja die Abrechnung erstellen
- RijochaLv 4vor 1 Jahrzehnt
Gesamten Lohn einbehalten geht mal gar nicht - den 1 Tag vom Lohn abziehen, geht sehr wohl. Wirf mal einen Blick in Deinen Arbeitsvertrag - da gibt es einen Abschnitt zum Thema Krankheit / Krankmeldung. Was steht da drin? Wann und wie muss die AU vorgelegt werden? Diese Regelung ist für beide Seiten bindend, da musst Du Dich dran halten.
- ?Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Eine AU muss ärztlich dokumentiert sein.
Eine für den AN bessere Regelung wie nach 3 Tagen bedarf einer Vereinbarung.
I.d.R. gilt das nur für Grossbetriebe mit einem entsprechenden Tarifvertrag.
Ich bin AG und erwarte auch ab 1. Tag der AU einen gelben Schein.
Einen Monatslohn darf er natürlich nicht einbehalten.
Sollte er das tun, würde ich an deiner Stelle ausrasten und entsprechende radikale Massnahmen ergreifen. Glaub ich aber nicht, dass der das tut. Da wäre er dumm!
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- HermannLv 6vor 1 Jahrzehnt
Wenn der AG auf eine AU besteht, haste wohl Pech gehabt.Wie es mit der 3 Tage Regelung genau ausschaut, weiss ich jetzt nicht.Der AG kann aber auf eine AU vom ersten Tag darauf bestehen.Auf keinen Fall kann er wegen einen Fehltag die gesamte Monatslohnfordwerung einbehalten.Und ne Abmahnung? also ich weiss nicht. Red doch erst mal mit deinen Chef nochmal.wenns nicht bringt, würde ich mich mal rechtlich erkundigen.Gibts bei euch nen Betriebsrat?
- Udo RLv 5vor 1 Jahrzehnt
Der Arbeitgeber kann auf eine AU-Bescheinigung gänzlich verzichten, wenn er sich selbst ein Bild gemacht hat - wer ganz sicher sein möchte, tritt vor Arztbesuch seine Tätigkeit an bzw. ist so rechtzeitig in der Firma, dass er auf jeden Fall pünktlich zur Arbeit erschienen wäre.
Es kann dann geschehen, dass einen der Chef für den Tag bezahlt nach Hause schickt ohne auf einen Arztbesuch zu bestehen.
Recht und Gesetz sind immer ein schönes Paar aber keine gute Basis für einen friedlichen Umgang am Arbeitsplatz miteinander.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Also wenn ich eine neue Stelle an gefangen hätte, wäre ich mit 41 Fieber zu Arbeit gegangen, aber ganz sicher
Das was Du schreibt kann ich nicht nach voll ziehen