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E L fragte in Gesellschaft & KulturSonstiges - Kultur · vor 1 Jahrzehnt

Was haltet ihr davon?

Update 2:

Nur mal so am Rande bemerkt:

einem Polizeihund gewährt der Staat 6,80 an Futterkosten pro Tag

Die Hartz IV Regelsätze für Kinder (01.01.2011):

Kinder von 0 bis unter 6 Jahren: 215 Euro

Kinder von 6 bis unter 14 Jahren: 251 Euro

Kinder von 14 bis unter 18 Jahren: 287 Euro

3 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Heiße Luft. Jedes Gericht würde diesen Müttern ihren Kindern wieder zusprechen. Es sind sehr hohe Hürden aufgestellt, ein Kind der Eltern zu entziehen. Daher gebe ich nichts auf solchen Ansinnen bestimmter Sachbearbeiter und Beamten.

    Grundgesetz

    I. Die Grundrechte (Art. 1 - 19)

    Artikel 6

    (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

    (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

    (3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

    (4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

    (5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

  • Hanz
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Zum Wohle der Kinder, würde vielleicht schon das Geld helfen, dass für die Fremdbetreuung verbraten würde.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wie schon im Artikel steht, sind solche verallgemeinernde Aktionen "nicht hinnehmbar".

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