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Geld abgeben ans Jugendamt in der Ausbildung?
Also ich bin 15 und machen meine Ausbildung dieses Jahr am 1. august...
vor 2 jahen ist meine mutter gestorben und da die vergangenheit mit meinem vater nicht die beste war, lebe ich derzeit bei meiner tante und meinem onkel, die jetzt meine pflegeeltern sind...
jetzt habe ich erfahren, dass ich in meiner ausbildung 100-200 € ans jugendamt jeden monat zahlen muss, da ich ja immoment eine halbweisenrente bekomme...
aber warum? werde ich jetzt dafür bestraft indem ich monatlich diese summe zahlen muss, dafür das meine mutter gestorben ist?
ich bekomme doch schon nur 300 € netto... (2x die woche bus fahren a 12 euro muss ich auch selber bezahlen)
Ja er zahlt unterhalt ans J.a. und das Jugendamt zahlt es dann an uns, damit wir nich hinterher rennen müssen, falls er zu spät zahlt oder so ;)
6 Antworten
- christabaarsLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Nein das gibt es nicht- Deine Pflegeeltern bekommen Geld von Jugendamt- das Kindergeld vom Sat und die Halbweisen rente und Dein vater muss Unterhalt für Dich an die zahlen - und nun solst Du auch noch ans Jugendamt zahlen??
Hast Du das schriftlich vom Jugendamt oder sagen es nur die Tante und Ohnkel?
Sagen die das nur- gehe sofort zu JA und frage selber nach
Kommt es vom JA- gehe mit dem Schreiben da hin und frage warumm
Auch kontroliere ob die Kontonummer auf dem das üerwiesen wird auch wirklich das Konto vom Amt ist- kann ja auch sein das die Dich linken- Tante und Onkel
Wehre Dich und ohne Fragen beim JA keine Antworten für Dich
- Wolke7Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Normalerweise müÃte dein Vater an dich Unterhaltsgeld zahlen...
Deine Tante muà sich noch mal beim Jugendamt informieren, weshalb du die Summe zahlen muÃt....
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Deine Tante und dein Onkel sind beim Jugendamt vielleicht als Pflegeeltern geführt, sie müssten dafür, dass sie dich bei sich leben lassen Pflegegeld vom Jugendamt erhalten, erhalten haben.
Diese 100 bis 200 € die du zahlen sollst, sind nichts anderes als eine Rückzahlung für schon geleistete Zahlungen des Jugendamtes und für kommende.
Ich gehe jetzt mal davon aus, du schreibst ja nix davon ob dein Vater für dich Unterhalt zahlt. Wenn er nix zahlt, dann solltest du mal mit ihm reden, er ist ja schlieÃlich Unterhaltspflichtig für dich, würde er Unterhalt für dich bezahlten, müsstes du nichts ans Jugendamt zahlen.
- vor 1 Jahrzehnt
Genau - wenn du was Schriftliches hast, geh` zum JA, rede mit deinem Betreuer!!!
Das kann ich mir nicht vorstellen, dassDU und noch dazu in der Ausbildung was zahlen musst - nie und nimmer !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Rede selber mit den Leuten vom JA - lass` dir nix vormachen !!!!!!!!!!!! TOITOITOI
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
warum musst du das zahlen da stimmt was nicht da du nicht soviel verdienst würde mir da rat vom anwalt holen
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Eine Rentennachzahlung (Halbwaisenrente) für das Vorjahr an ein im Ausbildung befindliches Kind ist bei der Ermittlung des Jahresgrenzbetrages i.S. von § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG mit dem Nachzahlungsbetrag im Jahr des Zuflusses zu berücksichtigen.
BFH-Urteil vom 16.4.2002 (VIII R 76/01)
EStG/Kindergeld: Zum Begriff der Ausbildung im Kindergeldrecht
FG Nürnberg, Urt. v. 7. 7. 2005, IV 153/2004, rkr.
1. Der steuerrechtliche Begriff der Berufsausbildung umfasst jede Ausbildung zu einem künftigen Beruf. Dabei sind alle MaÃnahmen einzubeziehen, bei denen es sich um den Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen handelt, die als Grundlage für die Ausbildung des angestrebten Berufs geeignet sind.
2. Die Ausbildung zum Service-Professional am Check-in Schalter ist als Ausbildung anzusehen. Das gilt zumindest dann, wenn dafür eine fünfmonatige Ausbildungszeit vorgesehen ist, in der sich theoretischer Unterricht und praktische Einsätze abwechseln.
Im Streitfall des FG Nürnberg wurde vom Kl. das Kindergeld für die Monate August bis Dezember 2002 zurückgefordert, weil sich die 19-jährige Tochter nicht in einer Berufsausbildung befunden bzw. sich nicht um einen Ausbildungsplatz bemüht habe. Sie hatte im November 2002 einen als Arbeitsvertrag bezeichneten Vertrag unterschrieben, mit dem sie als "Fachkraft Fluggastdienste" eingestellt wurde. Bereits ab Vertragsbeginn wurde eine ungeminderte Vergütung nach dem einschlägigen Tarifvertrag gezahlt und als Arbeitslohn betitelt. Trotz alldem sah das Gericht auf Grund der tatsächlichen Umstände darin eine Ausbildungsverhältnis. Die Tochter hatte eine dreimonatige Ausbildungszeit und eine zweimonatige "Mitlaufzeit" zu durchlaufen. In dieser Zeit wechselte sich theoretischer Unterricht mit praktischer Tätigkeit ab. Es fanden regelmäÃig Prüfungen statt. Dies spreche dafür, dass es sich nicht um eine bloÃe Einarbeitszeit handle, sondern um ein echtes Ausbildungsverhältnis. Das Urteil zeigt, dass der steuerrechtliche Begriff der Ausbildung weit zu fassen ist.
Ãbergangsvorschriften für Jahrgänge 1981 und 1982 Das Kindergeld wird zukünftig nur noch für Kinder gezahlt, die nicht älter als 25 Jahre sind. Bislang wurde Kindergeld bis zum 27. Lebensjahr gezahlt. Haben die Kinder Wehr- oder Zivildienst geleistet, wird diese Zeit berücksichtigt. Der Anspruch verlängert sich um die entsprechende Dauer.
Für Kinder, die in 2006 bereits das 25. bzw. 26. Lebensjahr vollendet haben, wird noch bis zum 27. Lebensjahr Kindergeld gezahlt. Kinder des Jahrgangs 1982 erhalten noch bis zum 26. Lebensjahr Kindergeld. Ab dem Geburtsjahrgang 1983 wird dann nur noch bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld gezahlt.