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Wer trägt die Verantwortung bei falsch aufgestellten Verkehrsschildern?

Bei uns in der Straße gibt es eine Baustelle mit einer Engstelle, vor der an einer Seite das Zeichen 208 (dem Gegenverkehr Vorrang gewähren) aufgestellt wurde. Das Schild wurde allerdings falsch herum aufgehängt mit der Oberseite nach unten, so daß der schwarze Pfeil in Fahrtrichtung und der rote Pfeil in Gegenrichtung zeigt. Wer hat recht, wenn von beiden Seiten einer in die Engstelle fährt. Auf der anderen Seite steht ja Zeichen 308 (Vorrang vor dem Gegenverkehr) angebracht, übrigens richtig herum, aber wenn an der einen Seite kein "gültiges" Verkehrszeichen steht und derjenige etwas früher in die Engstelle einfährt, dürften ja eigentlich beide davon ausgehen, daß der jeweils andere warten müßte. Muß die Stadt oder die Baufirma für den Schaden aufkommen, wenn es hier zu einem Unfall kommt?

7 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das Zeichen 208 IST ein gültiges Verkehrszeichen. Ob richtig oder falsch herum aufgehängt spielt dabei keine Rolle. Seine Bedeutung bleibt die gleiche. Wer also dem Gegenverkehr hier keine Vorfahrt einräumt trägt für einen Unfall die Verantwortung.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das wird dann wohl die Bauführung auf sich nehmen müssen. Schlauer ist es aber aus dem Auto zu steigen und jemanden über die falsche Beschilderung zu informieren, dann kommts gar nicht dazu...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Für jede Baustelle im öffnetlichen Straßenverkehr muss bei der Straßenverkehrsbehörde eine Genehmigung beantragt werden. Bestandteil dieses Antrags und später auch der Genehmigung ist auch ein Beschilderungsplan, dieser ist für die bauausführende Firma verbindlich. Bei Problemen bzw. nicht eindeutiger Beschilderung kannst du dich an den Bauleiter wenden. Wenn das nichts nützt, kannst du das Ordnungsamt bzw. die Polizei informieren. Der Genehmigungsbescheid muss sich nämlich auf der Baustelle befinden und muss den Vertretern der Behörde vorgelegt werden. Ansonsten ist dies bußgelgbewährt. Wenn mich nicht alles täuscht sind das sogar um die 100,- Euro.

    Bei normaler Beschilderung ist grundsätzlich der Straßenbaulastträger verantwortlich, also entweder Stadt/Gemeine, Landkreis usw.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Bei Zeichen 208 kann der Verkehrsteilnehmer nicht wissen, dass es evtl. verkehrt herum hängt! Schaut euch dieses Verkehrszeichen einmal an. Es ist so und so "richtig herum". Die Frage, ob das Zeichen 208 auf der anderen Seite der Verengung ebenfalls richtig hängt, stellt sich im Normfall nicht. Wie hier ein Richter entscheidet ist keineswegs klar.

    Auf jeden Fall: Wenn du als Einheimischer öfter die Strecke befährst und dir dieser Fehler auffällt, dann informiere entweder jemanden auf der Baustelle oder das Ordnungsamt. Ist allerdings Gefahr im Verzug - also geht von einer falschen Beschilderung wirklich Gefahr für Leib und Leben aus - dann darfst du u. U. auch den Notruf 110 wählen (z. B. bei falscher oder definitiv unklarer Beschilderung auf einer Autobahn).

    Quelle(n): Eigene Erfahrung.
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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wie immer, wenn eine Verkehrssituation nicht eindeutig klar ist, muss der Fahrer äußerste Vorsicht und Sorgfalt walten lassen. Wer sich auf verkehrt hängende Schilder beruft, darf sich von einem Richter erklären lassen, dass er ein Vollpfosten ist. Zumal bei dem genannten Schild aufgrund seiner Form klar ist, dass es auf dem Kopf hängt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    In einem Forum hier steht, dass Du hier in diesem Fall (Verkehrszeichen 308 hängt falsch herum) so verfahren mußt, dass für alle Verkehrsteilnehmer die größte Sicherheit gewährleistet ist.

    Die Bauleitung muß dafür nicht haften, es kann ja auch ein Scherzkeks das Schild abmontiert und verkehrtherum wieder angebracht haben.

    Kannst ja die Polizei des Ortes anrufen (nicht die 110!) und sie über den Fehler informieren.

    Die kümmern sich drum. Und selbst wenn das Schild trotzdem so gilt, wie es ursprünglich sein soll:

    Fragen an die Polizei stellen kostet nichts und sie reißen einem nicht den Kopf ab!

    http://www.verkehrsportal.de/cgi-bin/vp_foren.cgi?...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das Standbein des Schildes

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