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Anonym
Anonym fragte in Wirtschaft & FinanzenSteuernDeutschland · vor 1 Jahrzehnt

Einkommenssteuererklärung-Muss jetzt jeder die Anlage KAP ausfüllen?

Auf dem Mantelbogen stand sonst immer eine Zeile mit Einnahmen aus Kapitalerträgen zum Ankreuzen entweder laut Anlage KAP oder unterhalb der Steuergrenze. Diese Zeile fehlt jetzt. Muss ich jetzt KAP ausfüllen?

Update:

Also ich bin da altmodisch. Ich mache mir die Mühe und puzzle die Steuererklärung am Schreibtisch mit den Formularen aus dem Finanzamt zusammen und bringe sie persönlch zu meinem zuständigen Mitarbeiter beim Finanzamt und schaue sie da mit ihm zusammen durch. Das vermeidet Fehler und Mißverständnisse. Ich möchte nur vermeiden, da mehrmals aufschlagen zu müssen.

3 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Du brauchst sie nicht mehr abzugeben. Solltest Du aber bei den Banken einen Steuerabzug haben und unterhalb der Freigrenze liegst, sollte Du das Formular abgeben, damit die Steuer Dir erstattet wird.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Durch den Abgeltungsteuersatz von 25 % ist es normalerweise nicht mehr nötig eine Anlage KAP auszufüllen. Jedoch macht es Sinn diese Anlage auszufüllen, wenn der eigene Steuerssatz inkl. der Kapitaleinkünfte bei Ledigen unter "zu versteuernden Einkommen" von € 15.700 liegt. Dann wird die Differenz zwischen den 25 % und dem eigenen Steuersatz bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt und erstattet.

    Die Günstigerprüfung (§ 32 d Abs. 6 Satz 1 EStG)

    Ergibt die Prüfung des Finanzamtes, dass die Besteuerung Ihrer Kapitaleinkünfte mit dem Abgeltungsteuersatz ungünstiger ist als die bisherige Besteuerung gemäß Grund- oder Splittingtarif, wird Ihnen die bereits von der Bank einbehaltene Abgeltungsteuer auf die im Steuerbescheid festgesetzte Einkommensteuer als Vorauszahlung angerechnet bzw. erstattet.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, wenn du keine Einnahmen aus Kapitalerträgen hast, dann nicht. Es steht deshalb nicht mehr drauf, da die meisten ihre Einkommensteuererklärung über ELSTER machen. Hättest du solche Einkünfte, so wären sie dem Finanzamt eh bereits bekannt. Ein Hoch auf den Datenschutz!

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