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p.taubken fragte in Politik & VerwaltungPolizei · vor 1 Jahrzehnt

Dürfen Polizisten private Konflikte während des Dienstes, also uniformiert, austragen?

Eine Person hat über Umwege gehört, dass ihr Onkel, der oben erwähnte Polizist, von mir einer Straftat bezichtigt würde, was weder auf Beweisen oder konkreten Äußerungen beruht. Ist es nun Rechtens, wenn der Polizist mich während seines Dienstes bittet, mich in den Streifenwagen zu setzen und mich nach Ablehnen in der Öffentlichkeit anzuschreien und bloßzustellen?

Update:

Es liegt keine Anzeige vor!

Der Polizist hat sich auf Anfrage nicht ausgewiesen.

9 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    1. Immer wieder kommt es vor - dass A irgenwo was zu B gesagt hat und C dann davon erfahren hat das von D gesprochen wurde. Der fragt dann bei A nach und verständigt D und D streitet alles ab. Und nun ..... ?

    2. Du stellst eine verzwickte Rechtslage dar, die ich bezweifle , - sorry

  • vor 1 Jahrzehnt

    Absolut gleichgültig, ob du etwas in dieser Art gesagt / nicht gesagt hast und wer was gehört haben will in deiner dubiosen Geschichte.

    Nicht rechtmäßig gehandelt hat nach deiner Beschreibung der Polizist, der den Anschein erweckte, in eigener Sache zu ermitteln, denn Ermittlungen in eigener Sache dürfen nicht geführt werden. Zusätzlich hatte er zu seiner Handlung keinerlei amtlichen Ermittlungsauftrag.

    Sollte sein persönliches Verhalten ebenfalls den Tatsachen entsprechen, wiederspricht es den Verhaltensnormen, die Polizisten in der Öffentlichkeit einzuhalten haben.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, ja und dann hat Baron Münchhausen noch gesagt...... bla bla

  • vor 1 Jahrzehnt

    Was ist daran privat?

    Er ermittelt in diesem Fall- um wen es da geht ist doch egal. Er ist auch ein Mensch. Und üble Nachrede ist nicht lustig, egal für wen.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Polizisten dürfen faktisch fast alles, da sie vor Gericht einen ungerechtfertigten Vertrauensvorschuss bekommen und das weidlich ausnutzen.

    Quelle(n): Eigene Erfahrung
  • vor 1 Jahrzehnt

    Er muss sich erst ausweisen, sonst musst du nirgendwohin..in kein gefängnis oder in einen Streifenwagen..

    Lg.

  • Wolke7
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich sehe da auch nichts privates...Und wenn du kein schlehtes Gewissen hast, kannst du auch mitfahren und eine "Art" Aussage machen...

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Zeig ihn bei seinen Kollegen an ...

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    anschreien darf die polizei einen nicht es geht auch im normalen ton polizei hat auch ein vorgesetzten um sich über das verhalten der streifen polizei zu beschweren

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