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Steuern wie erkläre ich es kurz und bündig?

Es geht um eine Frage und zwar wie ist das mit der Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer und Gewerbesteuer. Frage Ich habe 150€ eingenommen , davon gehen 50€ für den Einkauf ab/ Beschaffung.

Wie sieht die Besteuerung der oben genannten Steuern nun aus?

Soundsoviel% z.B. 19% Mehrwert gehen weg

Wie viel % Gewerbesteuer

Wie viel% Umsatzsteuer und von welcher Summe muss es gezahlt werden.

Mehrwert auf die 100 oder 150€

Gewerbe auf die 100 oder 150€ und mit der Umsatzsteuer auf die 150 oder 100€

Ich habe extra eine einfache Summe gewählt , ich denke es ist leichter zu erklären.Denn ich habe da ein Steitgespräch mit jemanden und ich möchte wissen wer recht hat .Leider sind wir beide keine Geschäftsleute und so kursieren da die abenteuerlichsten Vorstellungen von bis zu 65% der Gesamtsumme (150€)

Ich hoffe jemand macht sich die Mühe und schreibt mir dies auf. Im Voraus schon mal Danke

3 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn du 150 EUR einnimmst (Umsätze hast), wovon 50 EUR für die Beschaffung weggehen, beträgt dein Gewinn 84 EUR. Ich gehe nämlich davon aus, dass du jeweils Bruttowerte gemeint hast (also die erwähnten Kosten und Umsätze beinhalten bereits die Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer). In diesem Fall würde die Berechnung so aussehen: 150 EUR / 1,19 = 126 EUR Umsätze (also 24 EUR Ust). In deinen Beschaffungskosten von EUR 50 sind insgesamt 50/1,19 = 42 EUR Wareneinsatz und 8 EUR Vorsteuer enthalten.

    Dein Gewinn beträgt folglich: 126 EUR (Umsatzerlöse) abzüglich 42 EUR (Wareneinsatz) = 84 EUR. An Umsatzsteuer musst du insgesamt 16 EUR ans Finanzamt abführen (24 EUR Umsatzsteuer aus den Umsatzerlösen abzüglich 8 EUR Vorsteuer aus den Kosten). Die Umsatzsteuer stellt sich ergebnisneutral dar.

    Du hast nun einen Gewinn von 84 EUR, den du zu versteuern hättest. Allerdings würde in diesem Fall keine Gewerbesteuer anfallen, da du weit unter dem Freibetrag in Höhe von EUR 24.500 für Einzelkaufleute und Personengesellschaften liegen würdest. Einkommensteuer müsstest du hier ebenfalls nicht bezahlen.

    Aber extrapolieren wir das Ergebnis mal, um die Berechnung in Grundzügen zu erklären. Nehmen wir an, dass du nicht 84 EUR, sondern 84.000 EUR Gewinn gemacht hättest. Sehen wir einfachheitshalber von gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen und Kürzungen ab.

    In diesem Fall würde sich der zu versteuernde Gewerbeertrag nun auf 59.500 EUR belaufen (84.000 EUR abzgl. Freibetrag von 24.500 EUR). Hierauf würde nun 3,5 % berechnet werden (Gewerbesteuermesszahl): dies entspricht einem sogenannten "Gewerbesteuermessbetrag" von EUR 2.082,5 EUR. Mit diesem Gewerbesteuermessbetrag wird nun der individuelle Hebesatz der Gemeinde, in der das Unternehmen ansässig ist, multipliziert (besitzt ein Unternehmen Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, findet eine Aufteilung nach Arbeitslöhnen statt).

    Normalerweise ist in strukturschwachen Gebieten der Hebesatz niedriger, in starken Regionen dafür höher (und damit auch die Gewerbesteuer). Nehmen wir beispielhaft einen Hebesatz von 400 %. Dann würde sich die zu zahlende Gewerbesteuer auf EUR 8.330 belaufen (2.082,5 EUR Gewerbesteuermessbetrag * 400 %).

    Selbstverständlich müsstest du auch Einkommensteuer auf deinen Gewinn (auf die 84.000 EUR) bezahlen. Hierzu muss gesagt werden, dass du bei der Einkommensteuer die bereits gezahlte Gewerbesteuer anrechnen kannst. Allerdings nur bis zu maximal 380 % des errechneten Gewerbesteuermessbetrages. Zahlst du zum Beispiel 30.000 EUR Einkommensteuer könntest du hierauf insgesamt maximal 7.913,5 EUR Gewerbesteuer (2.082,5 EUR * 380 %) anrechnen. Allerdings darfst du in diesem Fall keine weiteren Einkünfte als die oben genannten gewerblichen haben (ansonsten kannst du die Gewerbesteuer nur teilweise anrechnen).

    Quelle(n): Komme aus der Branche
  • vor 1 Jahrzehnt

    Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer

    Wirtschaftlich ist die Umsatzsteuer auch die „Mehrwertsteuer“, da sie im Ergebnis nur den Unterschied zwischen dem Erlös für eine Lieferung oder Leistung und den durch andere Unternehmer bewirkten Vorleistungen besteuert. Dieses Steuersystem wird auch als „Allphasen-Nettosystem mit Vorsteuerabzug“ bezeichnet. Im Endeffekt zahlt der Endverbraucher eines Guts oder einer Dienstleistung das gesamte Umsatzsteueraufkommen.

    Ein Unternehmer kauft oder stellt her für 50 €uro und möchte für seine Kosten und für seinen Gewinn weitere 50 €uro aufschlagen. Also gleich 100 €uro. Darauf rechnet er die 19% MwSt die er an das Finanzamt abführen muss. Nicht er als Unternehmer sondern der Käufer der Ware oder der Leistung zahlt diese Steuer. Der Unternehmer zieht sie nur für das Finanzamt ein.

    Bei deinem Beispiel von 150 €uro müsstest du die 19 % rausrechnen. Der Steuerbetrag aus den 150 €uro beträgt 23,95 €uro.

    Gewerbesteuer

    Die Gewerbesteuer hat mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung erstmal nichts zu tun.

    Die Berechnung der Gewerbesteuer ist für einen Laien kaum zu verstehen. Ich versuche es mal in einfachen Worten zu erklären.

    Nicht jeder Unternehmer muss Gewerbesteuern zahlen. Wenn doch, dann für den Gewinn des Vorjahres. Der Gewinn wird um einen Freibetrag gekürzt. Dann kann es noch Hinzurechnungen oder Kürzungen geben. Im Ergebnis erhält man dann einen Gewerbesteuermessbetrag. Dieser wird mit der Steuermesszahl von zur Zeit 3,5 % Multipliziert und dieser Messbetrag dann mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde (z.B. 400 %) wiederum Multipliziert. Die Gewerbesteuer fließt den Gemeinden zu.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    1. Von den Einnahmen gehen 19 % an das Finanzamt.

    2. Von den Ausgaben bekommst du 19 % vom Finanzamt. Vorsteuerabzug

    Du zahlst quasi nur die Differenz zwischen 1 und 2 an das Finanzamt.

    Gewerbesteuer ist erst ab 24.500 € Jahresumsatz fällig, der %-Anteil ist von Ort zu Ort verschieden.

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