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luffer fragte in Wissenschaft & MathematikPhysik · vor 1 Jahrzehnt

Grundlagenforschung Patent - Frage in den Details?

Sorry für den nichtsaussagenden Titel aber mir ist nichts passenderes eingefallen aber wusste nicht wie ich die Frage formulieren soll.

Wenn beispielsweise an einer Universität mit öffentlichen Forschungsgeldern ein Weg zur effektiven Energiegewinnung durch Kernfusion ermöglicht wird, wer hat dann das Recht dies auch kommerziell umzusetzen (Energiekonzern)?

Also kann man Forschungsergebnisse in der Grundlagenforschung patentieren lassen oder darf mit denen jeder arbeiten?

Hoffe die Frage ist halbwegs klar ;-)

lg Philipp

3 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    "Hoffe die Frage ist halbwegs klar ;-) ..."

    Ja ist sie.

    "Also kann man Forschungsergebnisse in der Grundlagenforschung patentieren lassen oder darf mit denen jeder arbeiten? ... "

    1. Nein

    2. kommt drauf an

    Patente gibt es nur für konkrete technische Einrichtungen aber nicht für eine Grundidee / Grunderkentniss. Allerdings unterliegt die Publikation einem Copyright. Grundsätzlich kann also so eine Idee schon verkauft werden. Dann sollte die Idee aber nicht publiziert werden, denn die Umsetung in eine technische Lösung (Patent) nicht geschützt wird. Universitäten nehmen hier nochmal eine Sonderrolle ein, da sie mit öffentlichen Mitteln gefördert werden.

    @KN Gesetze zu zitieren ohne das Gesetz selbst zu nennen ist völliger Unsinn, da sonst die Anwendung vollkommen unklar ist.

    Also gib doch bitte

    PatG mit an http://www.gesetze-im-internet.de/patg/BJNR2011709...

    Insbesonder ist hier nur ein Auszug relevant

    PatG §1

    "

    (3) Als Erfindungen im Sinne des Absatzes 1 werden insbesondere nicht angesehen:

    1.Entdeckungen sowie wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden;

    2.ästhetische Formschöpfungen;

    3.Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen;

    4.die Wiedergabe von Informationen."

    Mit Satz 1. wird klar das Grundlagenforschung nicht patentfähig ist.

    Für Satz 3. gibt es allerdings durch Richterrecht eine Ausnahme. Wenn eine Software direkten Einfluß auf die Effizienzsteigerung einer "Hardware" im weiteren Sinne hat. Ist sie dennoch patentfähig.

    Was die Spezielle Frage nach der Kernfusion angeht. Die Grundlagen der Kernfusion angeht. die Erforschung der Fusion allgemein ist sicher Grundlagenforschung.und damit nicht Patentfähig. Der Bau eines Fusionsreaktors hingegen ist eine technische Einrichtung die durchaus ganz oder teilweise patentfähig ist.

    Diese werden zum teil auch als Patente der Universitäten angemeldet. Es ist also Sache der Eigentümer der Universitäten wie die Patente verwertet werden, und ob zu öffentlich zugänglich und verwertbar werden.

    Bei Copyrights ist lediglich die veröffentlichung durch die Copyrightinhaber steuerbar.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Forschungsfreiheit#Di...

  • KN
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Zunächst, was ist ein Patent?

    "§ 1

    (1) Patente werden für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt, sofern sie

    neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.

    ..

    (3) Als Erfindungen im Sinne des Absatzes 1 werden insbesondere nicht angesehen:

    1. Entdeckungen sowie wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden;

    2. ästhetische Formschöpfungen;

    3. Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für

    geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen;

    4. die Wiedergabe von Informationen.

    § 3

    (1) Eine Erfindung gilt als neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört. Der

    Stand der Technik umfaßt alle Kenntnisse, die vor dem für den Zeitrang der Anmeldung

    maßgeblichen Tag durch schriftliche oder mündliche Beschreibung, durch Benutzung oder

    in sonstiger Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sind."

    aus Patentgesetz [1]

    Im Klartext, es muss ein TECHNISCHES Verfahren sein. Ergebnisse der Grundlagenforschung sind aber noch keine technische Produkte. Es könnte jedoch sein, dass ein Laborteil eine Erfindung darstellt. Dann gilt aber:

    "§ 4

    Eine Erfindung gilt als auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhend, wenn sie sich für

    den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt. Gehören

    zum Stand der Technik auch Unterlagen im Sinne des § 3 Abs. 2, so werden diese bei der

    Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit nicht in Betracht gezogen." (Patentgesetz). Das heisst aber auch, wenn Du sie publiziert hast, ist es vorbei mit der Erfindung.

    Deine Rechte und Pflichten als Erfinder sind im Arbeitnehmererfindungsgesetz geregelt [2]. Als erstes musst Du deinen Arbeitgeber unterrichten:

    "§ 5 Meldepflicht

    (1) Der Arbeitnehmer, der eine Diensterfindung gemacht hat, ist verpflichtet, sie unverzüglich dem Arbeitgeber gesondert in Textform zu melden und hierbei kenntlich zu machen, daß es sich um die Meldung einer Erfindung handelt. Sind mehrere Arbeitnehmer an dem Zustandekommen der Erfindung beteiligt, so können sie die Meldung gemeinsam abgeben. Der Arbeitgeber hat den Zeitpunkt des Eingangs der Meldung dem Arbeitnehmer unverzüglich in Textform zu bestätigen.

    (2) In der Meldung hat der Arbeitnehmer die technische Aufgabe, ihre Lösung und das Zustandekommen der Diensterfindung zu beschreiben. Vorhandene Aufzeichnungen sollen beigefügt werden, soweit sie zum Verständnis der Erfindung erforderlich sind. Die Meldung soll dem Arbeitnehmer dienstlich erteilte Weisungen oder Richtlinien, die benutzten Erfahrungen oder Arbeiten des Betriebes, die Mitarbeiter sowie Art und Umfang ihrer Mitarbeit angeben und soll hervorheben, was der meldende Arbeitnehmer als seinen eigenen Anteil ansieht."[2]

    Dieser meldet dann das Patent an - oder auch nicht. Wird das Patent vermarktet, hast Du unabhängig davon, ob Du noch in der Firma arbeitest einen Anspruch auf eine Vergütung

    "§ 12 Feststellung oder Festsetzung der Vergütung

    (1) Die Art und Höhe der Vergütung soll in angemessener Frist nach Inanspruchnahme der Diensterfindung durch Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer festgestellt werden.

    (2) Wenn mehrere Arbeitnehmer an der Diensterfindung beteiligt sind, ist die Vergütung für jeden gesondert festzustellen. Die Gesamthöhe der Vergütung und die Anteile der einzelnen Erfinder an der Diensterfindung hat der Arbeitgeber den Beteiligten bekanntzugeben.

    (3) Kommt eine Vereinbarung über die Vergütung in angemessener Frist nach Inanspruchnahme der Diensterfindung nicht zustande, so hat der Arbeitgeber die Vergütung durch eine begründete Erklärung in Textform an den Arbeitnehmer festzusetzen und entsprechend der Festsetzung zu zahlen. Die Vergütung ist spätestens bis zum Ablauf von drei Monaten nach Erteilung des Schutzrechts festzusetzen.

    (4) Der Arbeitnehmer kann der Festsetzung innerhalb von zwei Monaten durch Erklärung in Textform widersprechen, wenn er mit der Festsetzung nicht einverstanden ist. Widerspricht er nicht, so wird die Festsetzung für beide Teile verbindlich.

    (5) Sind mehrere Arbeitnehmer an der Diensterfindung beteiligt, so wird die Festsetzung für alle Beteiligten nicht verbindlich, wenn einer von ihnen der Festsetzung mit der Begründung widerspricht, daß sein Anteil an der Diensterfindung unrichtig festgesetzt sei. Der Arbeitgeber ist in diesem Falle berechtigt, die Vergütung für alle Beteiligten neu festzusetzen.

    (6) Arbeitgeber und Arbeitnehmer können voneinander die Einwilligung in eine andere Regelung der Vergütung verlangen, wenn sich Umstände wesentlich ändern, die für die Feststellung oder Festsetzung der Vergütung maßgebend waren. Rückzahlung einer bereits geleisteten Vergütung kann nicht verlangt werden. Die Absätze 1 bis 5 sind nicht anzuwenden." [2]

    In der Regel gibt es die alle Erfinder zusammen - sofern keine Einigung erzielt wurde - 5% der Lizenzeinnahmen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du wo arbeitest , bekommt wohl der Betrieb das Patent.

    Wenn du halt da beschäftigt bist, und privat ein Patent anmeldest, was nichts mit deiner Arbeit zu schaffen hat, bekommst du wohl das Patent.

    Wie das nun genau aussieht weiss ich nicht.

    Es gibt da halt auch Patentanwälte die sich extra auf Patentrecht spezialisiert haben.

    Die können dir dann wohl sagen, wer da nun genau an was Patentrechte bekommen soll/kann.

    Wenn die Forschungsergebnisse die in Universitäten gemacht werden nun öffetnlich zugänglich sind, profitieren natürlich dann die Konzerne davon die auch genügend Kapital haben daraus etwas zu machen.

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