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Wie viel Kindergeld darf ich behalten?
Hallo zusammen.
Ich versuche alle Informationen die ich habe und für relevant halte aufzudecken, falls noch fragen sind einfach nachfragen.
Ich bin Student und beziehe den BaFöG-Höchstsatz seid drei Semestern, weil meine Eltern beide ALG-II empfangen. Jetzt habe ich im Dezember 2009 eigenständig das Kindergeld beantragt und (auch das ein kleiner Skandal) jetzt, im März 2011 kam nach mehrfachem Nachbohren endlich eine Bewilligung. Mein Vater meint jetzt ihm stünde 50% des Kindergeldes für diesen Zeitraum zu, da das Kindergeld zu gleichen Teilen die Kosten der Kinder und die Kosten und vorallem wegfallenden Steuerbegünstigungen der Eltern auffangen soll. Außerdem hätte ich vom ganzen Satz nichts, weil mir das BaFöG-Amt nur die Hälfte geben würde und die andere vom Regelsatz abziehen würde.
Stimmt das so wie er das sagt oder will er nur die Kohle =)? Also... hab ich Anspruch auf das ganze Kindergeld und wird mir die Hälfte davon wirklich wieder abgezogen?
Vielen Dank im Vorraus. Christian
Ich wohn nicht mehr zu Hause, aber mein Hauptwohnsitz ist noch dort gemeldet, hatte ich vergessen.
5 Antworten
- Janet MLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Es stimmt, was dein Vater sagt.
Wenn er Unterhalt für dich zahlt, zahlt er um die Hälfte des Kindergeldes weniger.
Zahlt er aber nichts für dich, da er ja H4 Empfänger ist, bekommt er von dem Geld auch nichts!
Allerdings wird es dir angerechnet.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Deinem Vater steht NICHTS zu!
Ist ja eine Frechheit sowas zu behaupten.
Würdest Du noch zuhause wohnen, wäre das anders.
seit schreibt man so....
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
grundsätzlich sagt das wort es schon "kindergeld steht dem kind zu"
es kommt darauf an ob du noch zu hause wohnst oder einen eigenen haushalt hast... falls du noch zu hause wohnst, wird das amt alles mit anrechnen und es kann da schon durchaus möglich sein, das es rechtlich abgezogen wird... da bei dem harz iv sämtliche einnahmen angegeben und berechnet werden...
generell steht dir das kindergeld aber in vollem umfang zu und wird dir ggf. bei deinem BAFÖG angerechnet
nachtrag:
wenn du nicht mehr zu hause wohnst dort jedoch noch gemeldet ist, wird das zuständige jobcenter von denen deine eltern leistung beziehen dein kindergeld mit anrechnen.... das ist korrekt und auch rechtlich in ordnung weil diese leistung vom staat beziehen
wenn du einen eigenen hausstand hast, solltest du dich dringend und schnellstens ummelden, weil dann das kindergeld beim jobcenter nicht mehr mit angerechnet werden, leider ist es in deinem fall kompliziert, weil du dort noch lebst jedoch studierst... und somit als person bei harziv gilst weil es deine meldeadresse ist...
melde dich um
da wir nicht die finanziellen fakten eurerseits kennen kann dir vor ort das zuständige jobcenter deine frage konkret beantworten da solltest du auf jeden fall nachfragen oder bei der kindergeldkasse die für dich zuständig ist
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- KarlLv 5vor 1 Jahrzehnt
das kindergeld steht nur dem kind also dir zu und ja es wird bei deinem BaFöG angerechnet.
wieviel angerechnet wird kann ich dir nicht sagen aber kuck mal hier