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Fremder fragte in Politik & VerwaltungPolizei · vor 1 Jahrzehnt

Ab wann darf man Pfefferspray einsetzen?

Ab wann dürfte man das überhaupt?

Wenn man Bedroht wird? oder schon wenn man sich nur bedroht fühlt?

Muss ich Angst haben, das wenn er einen guten Anwalt hat, dann sogar wegen Körperverletzung zu blechen? Gibt es dafür einen Gesetzes-Artikel?

6 Antworten

Bewertung
  • ?
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Pfeffersprayeinsatz kann sogar gefährliche Körperverletzung sein (Mindeststrafe 6 Monate Knast). Ein solcher Einsatz ist wie sonst beim Einsatz anderer Waffen zu beurteilen: nur im äußersten Notfall, also in einer klaren Notwehrlage, nicht schon, weil man sich nur bedroht fühlt.

  • Steini
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Richtig , nur wennDu bedroht wirst. Das ist dann Notwehr.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das hat durchaus was sehr amüsantes...

    Der kleine christliche Fanatiker ballert mit Pfefferspray rum.

    Von wem du dich wohl bedroht fühlst... kleine böse Atheisten?

    Ist wohl nicht weit her mit dem "andere Wange hinhalten"

    Komisch... ich bin um ein vielfaches älter als du - und brauchte noch niemals Pfefferspray.

    Ansonsten - den Wikipedia-Artikel zum Thema Notwehr hast du schon von einem Vorposter bekommen..

  • Ich
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Auf der Dose steht immer drauf nur für Hunde verwendbar.

    Also muss derjenige bellen bevor du es ihm in die Fre...sse sprühst

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    "Ab wann darf man Pfefferspray einsetzen?"

    - wenn die Pfeffermühle klemmt!

    Quelle(n): . Und hier die seriöse Antwort auf deine Frage: http://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    wenn gefahr besteht dann einsetzten oder wenn man bedroht wird

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