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115% Mahngebühren, ist das rechtens? Bitte helft mir!?

Im Dezember geriet ich in Rückstand mit meiner Rechtsschutzversicherung. Sofort kontaktierte ich meinen "Betreuer" und er sagte, dass er einen Mahnstopp einrichten würde. Er war sich allerdings nicht sicher, ob es eventuell schon an ein Inkasso-Unternehmen gegeben wurde. Ich sollte sofort die fälligen 75,71 € plus 5 € Mahngebühren an die Versicherung zahlen, eventuell noch einen Betrag an das Inkasso Unternehmen.

Ich überwies also 80,71 € an die Versicherung, eins zwei Tage später kam ein Schreiben des Inkassounternehmens, hier kamen noch einmal 36,94 € zusammen. Kurz darauf kam die Abrechnung für das neue Quartal i. H. v. 45,15 € für die Versicherung ab dem 1. Februar, auch diese habe ich angewiesen. Nun erzählt man mir jedoch, dass ich die 45,15 € noch ein Mal zahlen soll, weil sie angeblich noch offen sind und von meinen Überweisungen alles an das Inkasso ging - insgesamt 87,38 € - das sind 115% Mahngebühren :-S Ich will nicht noch einmal bezahlen. Kann mir jemand helfen bitte. Das kann doch nicht legal sein :'(

Update:

Ende Dezember war ich im Rückstand und habe mit meinem Berater telefoniert und 80,71 € an meine Versicherung gezahlt.

Dann kam der Jahresübergang und Anfang des Jahres dann ein Brief vom Inkassounternehmen, welches die o. g. Summe zzgl. 36,94 € enthielt. Die 36,94 € habe ich dann ans Inkassounternehmen angewiesen.

Dann kam die neue Quartalsrechnung von meiner Versicherung, fällig am 1. Februar 2011, diese belief sich auf 45,15 und wurde auch sofort angewiesen, quasi müsste ich also auf null sein.

Jetzt sagt die Versicherung, dass dieser Betrag auch auf Mahngebühren verrechnet wurde und noch genau ein Quartalsbetrag offen ist. Wie kann das sein? Vor allem wie kann mein Quartalsbetrag zufällig exakt auf irgendwelche ominösen Mahngebühren, die längst ausgeglichen wurden, verrechnet werden? Ich fühle mich total hilflos :(

8 Antworten

Bewertung
  • Tom F
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    wie schon geschrieben, Inkasso geht nicht von sofort auf gleich. Die Beauftragung des Unternehmens basiert auf mindestens zwei erfolglose Mahnungen. ich beziehe mich auf die neue Zahlung im Februar 2011. Damit ist die Forderung aus November 2010 noch offen gewesen. Wenn Du Ende Dezember Deinen Berater kontaktierst, dann waren da schon fast 8 Wochen drüber. Was musst Du nun wann bezahlen? 45,15 oder 75,71. Das beste ist, einfach selbst bei der Versicherung anrufen, einen Kontoauszug abverlangen, mit der Police vergleichen und dann nochmal "meckern" wenn es nicht stimmen sollte. Nicht gleich mit Verbraucherschutz und dergleichen drohen. Erstmal selber aktiv werden. Sonst Schießt Du mit Kanonen auf Spatzen. Wenn alles schief läuft, dann erst zu schweren Geschütz greifen.

  • Beate
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ein Rat von mir (glaub mir, geprüft). Du hast díe Schuld bei der Versichrung beglichen, also mit dem Inkasso- nichts reden, keine Stellungnahme abgeben und, um Gottes willen, keinen Cent bezahlen. NIX. Nicht dort anrufen, Situation klären, kein Ton. Einfach den gegenüber tot stellen.

    Desweiteren, vielleicht solltest du überlegen eine neue Rechtschutzversicherung zu nehmen. wenn du einmal die Rate nicht bezahlst, hetzten sie dir Inkasso an den Hals, das würde mich nicht mit Vertrauen erfüllen. LG

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn die Versicherung dich schriftlich in Verzug gesetzt hat, dann wären die Gebühren für das Inkassounternehmen von dir zu zahlen.

    Wie hoch die Mahngebühren sind steht in den AGB.

    Solltest du irgendwo in Verzug geraten, dann überweise mit dem Hinweis "Zahlung auf die Hauptforderung" so umgehst du die Verrechnung mit den Mahngebühren.

    Außerdem telefoniere nicht nur mit deinem Berater, da du dies im Zweifel kaum beweisen kannst. Also immer alles schriftlich erledigen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich rate dir zuerst, die RS Versicherung zu kündigen. Sie ist eine der überflüssigsten Versicherungen die es gibt. Wenn du Recht hast, brauchst du keine RS Versicherung, wenn du Unrecht hast, zieht sie sich meist recht schnell zurück und hier spreche ich aus Erfahrung. Spar dir das Geld!

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  • Kapaun
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Das hört sich alles ziemlich konfus an. Daher mal folgender Versuch, Struktur in die Sache zu bringen:

    - Inkasso-Unternehmen werden nicht mal so hoppladihopp beauftragt. Dazu muss man schon diverse Zahlungsaufforderungen konsequent ignorieren.

    - WENN ein Inkasso-Unternehmen beauftragt ist, ist das Inkasso-Unternehmen auf eigene Rechnung für das Eintreiben der Schuld zuständig, NICHT MEHR der ursprüngliche Gläubiger. An den ursprünglichen Gläubiger noch Geld zu zahlen, ist in einer solchen Situation sinnlos - ebensogut könntest du es zum Fenster hinauswerfen.

    - Sehr fraglich scheint mir, ob die Versicherung unter solchen Umständen überhaupt noch fortbesteht. Ich würde dir dringend raten, eine Verbraucherzentrale zu kontaktieren, um zu versuchen herauszufinden, was hier überhaupt los ist.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Welche Rechtschutzversicherung hetzt einem denn sofort das Inkasso auf den Hals, wenn man mal eine Rate nicht zahlt? Das sind ja merkwürdige Methoden.

    Du hast alle offen stehenden Beträge bezahlt und kannst dies hoffentlich auch durch Kontoauszüge oder Quittungen der Überweisungen belegen. Ich würde jetzt erstmal nix mehr bezahlen. Wenn wieder eine Mahnung kommt, würde ich mich an den zuständigen Sachbearbeiter wenden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Kündige deine Rechtsschutzversicherung, das ist nicht rechtens was die machen...-.-

  • vor 1 Jahrzehnt

    Grundsätzlich gilt erstmal das Du in der Beweispflicht bist. Sprich anhand der Kontoauszüge belegen das der Betrag (die einzelnen Beträge) rechtzeitig überwiesen wurden und es keine "Rückläufer" gab wegen falscher Bankdaten ! Wenn Du das eindeutig nachweisen kannst kann das von deiner Versicherung beauftragte Inkasso-Unternehmen keine Mahngebühren in Rechnung stellen.

    Als Vorsichtsmaßnahme würde ich dem Inkassounternehmen ein Schreiben schicken indem Du darauf verweist "bis zur endgültigen Klärung des Sachverhaltes keine Forderung anzuerkennen".

    Persönliche Anmerkung: Wenn deine Versicherung so schnell ein Inkasoo-Unternehmen beauftragt würde ich die Versicherung wechseln.

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