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12 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
OMG ! Das ist ja furchtbar ! Wer tut so etwas ? Der gehört sofort dem Jugendamt gemeldet.
- DisplicentiaLv 6vor 1 Jahrzehnt
Nein! Jeder Mensch hat Anspruch auf körperliche Unversehrtheit! Das Haar ist Bestandteil des Körpers und wichtiger Bestandteil unseres äuÃeren SelbstbewuÃtseins. Das Abscheren der Haare ist ein voller Angriff auf Person und Persönlichkeit, es wird der Seele groÃen Schaden zufügen! Das ist keine Erziehung, sondern eine Foltermethode.
Das muss auf jeden Fall verhindert werden, lass es nicht zu!
- LiliLv 6vor 1 Jahrzehnt
Das zählt als Körperverletzung.
Und wegen Kopflausbefall muss man niemandem die Haare komplett abschneiden, da gibt es geeignetere Mittel.
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- HannesLv 5vor 1 Jahrzehnt
Hallo, nein, das wäre eine schikanöse Behandlung und gilt als Körperverletzung, die Tochter darf sogar ihren eigenen Vater anzeigen. Hannes
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
sicher nicht,und ein guter vater würde das auch nie machen.
- arepo76Lv 5vor 1 Jahrzehnt
Die Mönche da im Bhuddismus bekommen auch eine Glatze geschnitten.
Glaube die sind auch so 12 Jahre alt. Nur da hat sowas ja Kultur.
Fies ist es ja schon. Meine wenn die halt von andren sowas in den Kopf gesetzt bekommt
sich mit 12 Jahren aufzustylen mit Make Up und Strumpfhosen und was weiss ich...
Das andre dann halt wegen der Tochter auch Zustände bekommen ?
Wenn sie dann halt mit Glatze raus müsste , und dann selber mal Zustände bekommt,
wäre das halt wohl eine Lehre. Nur für ein 12 Jähriges Kind, was eh schon Probleme mit der Pupertät hat, bestimmt überfordernd.
Glaube zu aufgestylte Klamotten wie Strumpfhosen, Miniröcke, Stöckelschuhe, Make Up, Nagellack...
könnten dann ja auch durch andere mäÃigere Kleidung ersetzt werden.
Da muss dann nicht direkt das Haar abgeschnitten werden.
- vor 1 Jahrzehnt
Nein, das darf er nicht. Das ist entwürdigend.
Stell' Dir vor, Deine Frau lackiert Dir die Fingernägel rot und müÃtest so zur Arbeit.
Es gibt genügend andere effektivere Erziehungsmethoden. Was hat sie ausgefressen?
- vor 1 Jahrzehnt
Nicht aus erzieherischen Gründen, nur im Falle von Kopfläusen und nur dann mit Zustimmung. Das ist wirklich Eingriff in das Persönlichkeitsrecht.
- TriPo2Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Wenn er die Tochter so zur Körperpflege bringen will - warum nicht? Ich kann mir den - gar nicht sooo abwegigen - Fall vorstellen, dass Töchterchen ne Schmuddelkuh mit Läusen ist. Die Viecher hat mich sich schnell eingefangen und verbreitet sie - unbehandelt - munter weiter. Wenn als die Tochter sich nicht um die Entlausung der langen Haartracht kümmert, kann ich mir durchaus vorstellen, dass Daddy aus erzieherischen MaÃnahmen zur Schafschermaschine greift und das auch darf.