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Elke S fragte in GesundheitPsyche · vor 1 Jahrzehnt

Die Schwester meines Lebensgefährten will, dass deren Mutter in ein Pflegeheim kommt. Wie kann man das verhind?

Die Mutter meines Lebensgefährten haben wir in der 2. Dekade Februar 2011 zu uns, das heißt in mein Haus geholt. Wir haben extra ein Zimmer hergerichtet. Das Bett einschließlich der Dekubitusmadratze sowie Fernsehen wurden von ihr zu uns abgeholt. Der Personalausweis der Mutter wurde entsprechend des neuen 'Wohnortes von der Schwester meines Lebensgefährten geändert und in den Briefkasten gelegt. Sie will weiterhin das "Sagen " haben, denn sie har die Vollmacht. Das Geld hat sie, das heißt das Pflegegeld und die Rente. Wir sind total fertig, da sie auch bei dem neuen Hausarzt war und mit ihm eine 1 Stunde geredet hat. Er befürwortet plötzlich eine Heimunterbringung. Obwohl die Mutter es nicht will. Sie ist zwar dement aber nicht "blöd". Ekelhaft, wie mit einem hilflosen Menschen umgegangen wird. Der Heimpflegeplatz ist oranisiert, aber auf Warteliste. Wer kann uns einen Rat geben?

6 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hi! Kommt jetzt darauf an ob die Schwester "nur" eine Vollmacht hat was die geschäftlichen Belange angeht und die Mutter nicht entmündigt ist. Weil dann zählt immer noch der Wille der Mutter und die möchte nicht ins Heim. Allerdings muss auch jemand da sein, der sich um die demenzkranke Mutter kümmert, weil das unter Umständen eine recht schwierige und kraft zehrende Aufgabe sein kann. Auch hat der Hausarzt hier nur beratende Funktion. Schätze mal da Dekubitusmatraze, die Mutter ist bettlägrig und in diesem Fall Pflegestufe 3. Eine Heimunterbringung wird von finanzieller Seite her auch sicher mehr kosten, als wenn die Mutter zu hause inklusive professioneller Pflege betreut werden kann. Klar ist: zu hause und in vertrauter Umgebung bedeutet allemal eine höhere Lebensqualität für die Mutter; aber große Anstrengungen für die betreuenden Personen. Besser wäre es auch, wenn die Angehörigen an einem Strang ziehen würden, geht aber nur dann wenn keiner der Angehörigen aus der Situation einen finanziellen Vorteil ziehen möchte. Ansonsten bleibt noch der Gang vor ein Vormundschaftsgericht mit ungewissem Ausgang.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ansich bleibt euch nur der Weg zum Vormundschaftsgericht/ Pflegschaftsgericht und dein Lebensgefährte muss beantragen, dass er die Vormundschaft/Pflegschaft für seine Mom bekommt und damit alle Entscheidungsbefugnis. Dafür spricht, dass ihr euch in eurem Haushalt um sie kümmern wollt und alles vorbereitet habt. Sprecht mit einem Anwalt für Familienrecht.

  • willou
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Es gibt nur einen einzigen Weg - leider - denn alle anderen Wege

    sind von Glücksfällen abhängig.

    Dieser einzige Weg ist das schnelle Einschalten eines Fachanwaltes

    für Familienrecht mit dem Schwerpunkt "Betreuungsrecht" (das unbe-

    dingt vorher erfragen).

    Der Verzicht auf einen auf Betreuungsrecht spezialisierten Fachanwalt

    kann zu weitreichenden Fehlentscheidungen führen mit - für die be-

    troffenen Menschen, die eine Betreuung benötigen - oft dramatischen

    Folgen.

    Der direkte Weg zum Betreuungs-/Vormundschaftsgericht KANN

    helfen - ist aber davon abhängig, ein offenes freundl. Ohr beim zu-

    ständigen Rechtspfleger zu finden. Und das ist reine Glückssache.

  • Nina
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Traurig das es so etwas gibt.

    Anstatt gluecklich zu sein, das die Mutter im Kreis ihrer lieben den Rest ihres Leben verbringen kann, soll sie ins Pflegegeheim. Geh zum Vormundschaftsgericht. Ich wuerde das auch nicht zulassen.

    Viel Glueck wuensche ich euch- Und ich finde es klasse das ihr euch kuemmert.

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  • avalon
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Es wurde schon geschrieben: Such umgehend einen Anwalt.

    Ist die Mutter denn entmündigt? Steht irgendwo schwarz auf weiß, dass sie nicht mehr geschäftstüchtig ist?

    Wenn nicht, kann sie ihrer Tochter die Vollmacht entziehen.

    Unabhängig davon erhält derjenige das Pflegegeld, der die Pflege übernimmt, also Ihr!

    Ihr steht doch sicherlich mit dem medizinischen Dienst in Verbindung? nach §37.3 wird doch halbjährlich die Pflege von einer medizinischen Fachkraft überprüft. Diese kann die erste Anlaufstelle sein und Euch zu weiteren Schritten raten.

    Quelle(n): Krankenschwester
  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde mich für ein informatives Gespräch an das zuständige Amtsgericht wenden. Dort würde ich den Sachverhalt schildern. Wenn bisher noch keine Betreuung eingerichtet wurde, dann könnt ihr sie beantragen. Dazu kommt jemand raus und entscheidet für oder gegen eine Betreuung. Existiert bereits eine Pflegevollmacht? Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube nicht, dass daraus schon das Aufenthaltsbestimmungsrecht abgeleitet werden kann. Und gegen ihren Willen kann die alte Dame sowieso nicht in ein Heim verfrachtet werden, so einfach ist das nicht. Wie gesagt: wendet euch an das Amtsgericht.

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