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KFZ Abmeldung bei Verkauf - Was beachten?

Ich möchte mein Fahrzeug verkaufen. Mir ist nicht ganz klar wie ich sicherstelle, dass der Käufer nicht mit einem Auto rumfährt, das auf mich angemeldet ist. Fahre ich nach Unterschrift des Kaufvertrages erstmal mit dem Käufer zur Zulassungsstelle? Oder reicht es, die Nummernschilder abzunehmen und der Käufer nutzt die roten? Kann ich dann mein Auto auch einen Tag später abmelden? Bin verwirrt, denn vorher abmelden geht ja nicht, dann kann ich es ja nicht mehr auf der Strasse stehenlassen. Habe keine Garage.

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    GRUNDsätzlich, verkauft man ein KFZ- abgemeldet. DAS heisst schilder abmachen, wenn der käufer da ist. geld ,kaufvertrag- und tschüss. Auto ist ja weg, und wurde mit HÄNGER geholt oder rote schilder vom käufer, das ist nicht deine sache. du bist aus dem schneider!!. jetzt gehst du zur zulassungsstelle abmelden. und den erhaltenen KFZ -BRIEF den du ja wieder bekommst, schickst du an seine ADRESSE ! die er oder sie dir beim kauf angegeben hat. versicherung und finanzamt wird automatisch, von der zulassungsst. informiert. OK!!! PS: melde dein kfz ZEITNAH AB!!!

  • Andrè
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Auch wenn ich es grundsätzlich für sicherer halte (s. Vorredner) ein KFZ "Jungfräulich" zu übergeben, kann es ja schon vorkommen (z.B. Wochenende) das dies nicht möglich ist.

    Beim ADAC - Kaufvetrag hängen u.a. 2 Postkarten mit dran, mit welchen man Versicherung- bzw. Zulassugsstelle über Datum /Uhrzeit der Übergabe informiert. Gleiches ist auf dem >unterschriebenen< Vertrag vermerkt. Somit sollte man hier also auch auf der sicheren Seite sein!

    **

  • TWally
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    "Beim Autoverkauf sollten Sie darauf bestehen, dass der Käufer das Auto sofort ummeldet. Lassen Sie sich zusichern, dass der Käufer während der Fahrt zur Zulassungsstelle selbst für eventuell entstehende Schäden haftet. Bis der Käufer einen neuen Vertrag abschließt, bleibt die bestehende Versicherung erhalten. Deshalb müssen im Kaufvertrag das Datum und die genaue Uhrzeit der Übergabe notiert werden. Zusätzlich müssen Sie als Verkäufer der Zulassungsstelle und Ihrem Versicherer den Verkauf melden – z. B. mit einer Kopie des Kaufvertrags."

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Bei einem Tag, sollte sich die Stadt nicht darüber aufregen. Mache einen Kaufvertrag und sage dem Verkäufer, das du das Auto noch abmeldest. Ich würde niemanden mit meinem Versicherungsschutz fahren lassen, der mir bei einem Unfall die Prozente noch oben treibt.

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