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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

...muss der arbeitgeber zahlen...?

...wenn im arbeitsvertrag eine wochenarbeitszeit von 40 std. vereinbart ist, der arbeitgeber aber nur arbeit für 30 std. hat...muss er dann trotzdem die 40 std. bezahlen...??

...bitte mit quellenangabe....danke

5 Antworten

Bewertung
  • Jan
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Der Arbeitsvertrag gilt und wenn 40 Std.vereinbart sind, muss er auch 40 Std. bezahlen auch wenn wenn es zur Zeit nur 30 Std.sind. Das kann sich aber wieder ganz schnell ändern und dann darf er die Std. auch wieder drauf hängen wenn Bedarf besteht. Muss aber alles schriftlich so im Arbeitsvertrag stehen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    wenn 40 Stunden per Woche schriftlich fixiert sind, ja...

    es gilt bei Minderbeschäftigung die arbeitsvertragliche Regelung... ;)

    .

    Ausnahmen davon bestehen allerdings, wenn die 40 Stunden NICHT als Regelarbeitszeiten vereinbart sind, sondern nur als mögliche Arbeitszeiten... also Vorsicht...

    Quelle(n): schon erlebt bei Zeitarbeit *g*
  • Sunny
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    ich kann dir nur sagen wie es bei uns gehandhabt wird....wenn man Minusstunden macht bekommt man trotzdem das volle Gehalt, muß die Minusstunden aber nacharbeiten bzw werden mit den nächsten Überstunden verrechnet.

  • TriPo2
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Habt ihr eine Gleitzeitregelung oder ähnliches? Falls nicht, bekommst Du das bezahlt, was im Arbeitsvertrag als Wochenarbeitszeit drin steht. Nicht weniger, aber auch nicht mehr (Achtung wegen Mehrarbeit) - das sind dann die tollen Formulierungen "Überstunden sind mit dem Entgelt abgegolten"...

    Quelle(n): Bin selbst Personalerin
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  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, muß er. Kann aber verlangen, daß die Zeit nachgearbeitet wird.

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