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Susi fragte in Wissenschaft & MathematikPhysik · vor 1 Jahrzehnt

warum dürfen in der schutzzone2 keine felder gedüngt und in schutzzone3 keine lastwagen mit giftiger ladung fa?

warum ist das mit den schutzzonen 2 und 3 so?

1 Antwort

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  • vor 1 Jahrzehnt
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    Gehe ich recht in der Annahme, dass Du hier die Wasserschutzzonen I, II, III meinst ? Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, weil es mir naheliegend erscheint. http://de.wikipedia.org/wiki/Wasserschutzgebiet Bei einem Unfall, oder durch andere auftretende Ursachen zur Leckage von Gefahrstoffen und Gefahrgut von befördernden Transportfahrzeugen, MUSS es Möglichkeiten zur Vorsorge und Abwehr im Gefahrfall geben, um Verhinderung von Trinkwasser-Kontaminationen direkt zu regeln (Bußgeld-und Strafvorschriften). Ebenso sind Beeinträchtigungen der Fließgewässer und des Grundwassers in der Zone II deshalb auszuschließen, weil von da direkt die regulären Trinkwasserfassungen errreicht würden, eine laufende Trinkwasserversorgung z.B. einer kleinen Gemeinde wäre damit in direkter Gefahr und eine Versorgungs-Aufrechterhaltung wäre nicht mehr gewährleistet.

    Die Schutzzonen (1, 2 und 3) haben schließlich das Schutzziel, das keine unerlaubte Verunreinigung passieren und in die Quelle bzw.bis zur Quellfassung vordringen kann (Wasserschutz).

    Rechtsgrundlage für die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes ist § 19 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), ausgefüllt durch die Ausführungs-Vorschriften des Landeswassergesetzes für das jeweilige Bundesland ...(Rechtsverordnungen der jeweiligen Landesregierung)

    weiterhin gelten einschlägige Bauvorschriften wie z.B. : http://www.hilden.de/showobject.phtml?La=1&object=...

    Wasserschutzzone I - Fassungsbereich. Sie schützt die eigentliche Fassungsanlage (Brunnen) im Nahbereich. Jegliche anderweitige Nutzung und das Betreten für Unbefugte sind verboten.

    Wasserschutzzone II - Engeres Schutzgebiet.

    Vom Rand der engeren Schutzzone soll die Fließzeit zu den Brunnen mindestens 50 Tage betragen, um Trinkwasser vor bakteriellen Verunreinigungen zu schützen. Bei sehr günstigen Untergrundverhältnissen (z. B. gespannter Grundwasserspiegel) soll die Grenze mindestens 100 m Abstand von der Wasserfassung haben. Die Verletzung der Deckschicht ist verboten, deshalb gelten Nutzungsbeschränkungen u.a. für:

    Bebauung

    Landwirtschaft, v.a. bzgl. Düngung

    Umgang mit Wasserschadstoffen

    Bodennutzung mit Verletzung der oberen Bodenschichten

    Straßenbau

    Wasserschutzzone III - Weiteres Schutzgebiet.

    Sie umfasst das gesamte Einzugsgebiet der geschützten Wasserfassung. Hier gelten Verbote bzw. Nutzungseinschränkungen wie beispielsweise:

    Ablagern von Schutt, Abfallstoffen, wassergefährdenden Stoffen

    Anwendung von Gülle, Klärschlamm, Pflanzenschutz-und Schädlingsbekämpfungsmittel,

    Massentierhaltung, Kläranlagen, Sand- und Kiesgruben

    Es ist eine weitere Unterteilung der Schutzzone II bei Talsperren bzw. der Schutzzone III bei Grundwasserfassungen in Zonen A und B möglich.

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