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? fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Kündigung behinderter Mann verein?

Hallo,darf ein Vereinsvorstand aus persönlicher Antiphatie einen behinderten Mann ohne Vorgespräch kündigen?

Zudem stellt die Kündigung für den Mann eine besondere soziale Härte da,da der Mann nur Freunde in dem Verein hat und er nach Ausschluss definitiv die Freunde verlieren würde.

Zudem ist der Mann frührentner und könnte sich die Aufnahmegebühr in einen anderen Verein nicht leisten und müsstedaher sein Hobby komplett aufgeben.Dieses Hobby ist aber sein wichtigstes Kontaktmittel zur Aussenwelt.

Update:

Hi,ihm soll die Mitgliedschaft gekündigt werden.

8 Antworten

Bewertung
  • ?
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    ... NEIN! das kann er nicht! Der wer ausgeschlossen werden sollte, könnte ein Vorstandsversammlung zusammen rufen lassen, um die Situation nochmals zu besprechen!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein kann er nicht. Das Vereinsrecht verbietet so etwas. Wer seine Beiträge zahlt und dem Verein keinen Schaden (materiell und/oder politisch usw.) zufügt, kann nur über Mitgleiderversammlung, bei der über die Hälfte aller Anwesenden dafür abstimmen müssten, das die Streichung des Mitgliedes aus der Mitgliedsliste erfolg hat. Ansonsten nicht möglich!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Ausschluss eines Vereinsmitglieds aus einem Verein ist in der Satzung geregelt.Das kann jeder Verein festlegen ,wie er will.

    Allerdings kann ein Mitglied eine außerordentliche Mitgliederversammlung verlangen,in der über seinen Ausschluß abgestimmt wird.

    Ist dann eine Frage der Mehrheitsverhältnisse,und die sollte man vorher ausloten.

    Aber ein Ausschluss ohne Begründung und ohne trifftigen Grund( vereinsschädigendes Verhalten) ist nicht möglich.

    Dein Bekannter sollte mit anderen Mitgliedern darüber sprechen.

    Einen Vorstand kann man auch kippen,alles eine Frage der Mehrheit.

    Quelle(n): selber Vereinsmeier
  • vor 1 Jahrzehnt

    Kündigung von was?

    Arbeitet der für den Verein und ist gekündigt worden?

    Oder ist er Mitglied und die Mitgliedschaft ist ihm entzogen worden?

    Mitgliedschaft regelt die Vereinssatzung, die ist in jedem Verein anders, sollte man mal durchlesen

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  • Komet
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Es kommt auf die Vereinssatzung an. Wenn da drin steht, dass Mitglieder nach Vorstandsbeschluss ausgeschlossen werden können, dann geht das natürlich. Der Verein bestimmt selbst, wen er reinlässt und wen nicht.

    Solange der Mann nicht WEGEN seiner Behinderung rausgeworfen wird, ist das dann rechtens.

    Wenn der Mann seine Freunde verliert, wenn er das Hobby nicht mehr mit ihnen ausführt, sollte er überlegen, ob dies wirklich Freunde sind.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Kann durchaus sein! Auch wenn das hier anders gesehen wird.

    Im Arbeitsrecht gib es sowas definitiv. Dort nennt sich das eine "Druckkündigung". Wenn sich ein Großteil der Belegschaft (trotz formal korrektem Verhalten) über einen Arbeitnehmer beschwert, dann ist das ein Kündigungsgrund (Personenbedingte Kündigung). Nun läßt sich Aebeitsrecht nicht 1:1 auf Satzungsrecht übertragen, allerdings kann der Verein jederzeit dahingehend argumentieren, das die Vereinsziele verfehlt werden wenn die übrigen Mitglieder nicht mehr bereit sind mitzuarbeiten oder gar austreten.

    Die Moral sag einem zwar das sowas nicht sein kann aber Recht und Moral sind bekanntlich 2 Dinge.

  • Hannes
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo, man darf ihn nicht einfach so feuern, das hätte man ihm in schonender Weise in einen Brief vorher angekündigt werden müssen. Vielleicht hat der Verein kein Geld mehr für das Material, was der Mann verbraucht und darf auf diese Weise in den Verein nicht mehr arbeiten und damit ausgeschlossen. Ausserdem wäre eine Mitgliederversammlung einberufen werden müssen um ihn auch wörtlich darüber zu informieren, das man ihn nicht mehr braucht und warum. Erkundige dich mal bei der VHS, die können dir einige Tipps für den behinderten Mann geben. Hannes

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wie schon Tiqvah (sorry, wenn ich den Namen falsch geschrieben habe) schreibt, gibt es die Möglichkeit, die Angelegemheit vor dem Vereinsvorstand neu aufzurollen.

    Allerdings kann es schwierig werden, wenn der Ausgeschlossene den widerruf des Ausschlusses quasi "erzwingt". Das könnte zur Folge haben, dass

    - entweder der Verein sich in zwei "Lager" spaltet oder

    - der offene Konflikt zu andauernden Querelen führt.

    Das ist Beides unerquicklich und führt zu keinem gedeihlichen Miteinander.

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