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Müssen wir die Stornokosten wirklich bezahlen?

Hallöchen,

vielleicht findet sich ja hier jemand der sich mit dem Recht auskennt.

Folgenes Problem in der Kurzfassung: Wir haben einen Urlaub gebucht, sollte 850€ p.P kosten.

Haben nun aber eine Rechnung von 930€ bekommen. Das wollen wir aber nicht bezahlen, weil wir für die 850€ unterschrieben und zugestimmt haben und nie für die 930€. Jetzt will der Anbieter rund 300€ Stornokosten p.P. Bezahlen werden wir nicht. Sind wir im Recht?

7 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Nein! Guck dir mal die AGB´s des Veranstalters an!

    Ich hab hier gerade die eines seriösen und da steht: (Kurzfassung) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von Ihnalt der Anmeldung ab, sind wir (der Veranstalter) 10 Tage an das Angebot gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn sie uns innerhalb dieser Frist die Anhahme erklären, was auch mit einer Anzahlung geschieht.

    So müsste es also auch bei anderen seriösen Veranstaltern aufgeführt sein! Melde dich also schnellstens beim Veranstalter und widersprich diesem!

    Oder geh am besten in dein Reisebüro und lass das von denen klären!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Woher kommt denn die Differenz? Muss doch drinstehen in den Unterlagen, evtl. die Sicherheitsgebühren für die Flüge die vorher nicht berücksichtigt wurden?

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wie erklärt sich die Differenz? Denn darauf kommt es an: wenn ihr im Vertrag unterschrieben habt, dass z.B. nachträglich Treibstoffzuschäge erhoben werden können, seid ihr natürlich im Unrecht und müsst zahlen.

    Merke: Wenn man einen Vertrag - am besten vor Unterschrift - sorgfältig liest, ist man vor Überraschungen gefeit und kennt seine Rechte und Pflichten.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    lest euch mal nicht nur die summe, sondern auch die einzelnen rechnungposten durch!!

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  • Mylady
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ihr müsst einen Vertrag abgeschlossen haben. Lest das Kleingedruckte. Da stehen alle Rechte und Pflichten. Solltet ihr keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben, kann eine Stornogebühr erhoben werden. Das muss allerdings vertraglich vereinbart sein.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Im Vertrag steht alles drin besonders in den Zeilen die man "Das Klein gedruckte" nennt.

    Ich hoffe für euch das ihr eure Reise in einem Reisebüro gebucht habt wenn ihr im Internet gebucht habt dann habt ihr schlechte Karten.

    Bei Buchung im Reisebüro mit Vertrag zum Reisebüro und Widerspruch einlegen.

    Fertig

    Ansonsten Widerspruch einlegen und abwarten der Dinge die da noch kommen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    kann sein

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