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Ist das so korrekt? Fahrt zur Baustelle...?

Mein Freund ist zur Zeit in der Ausbildung (Maler). Er muss morgens um 7 zur Firma kommen und fährt dann mit seinem Chef zur Baustelle. Dauert dies 1 Stunde, muss er sich seine Arbeitszeit ab 8 Uhr aufschreiben, bis die Baustelle wieder verlassen wird. Also sagen wir mal 17 Uhr. Dann noch 1 Stunde Fahrtzeit zurück zur Firma. Ich empfinde das als 10 Stunden Arbeitszeit (11 Stunden minus 1 Stunde Pause).

Gehört die Fahrtzeit zusammen mit den Chef zur Baustelle nun zur Arbeitszeit dazu, oder nicht?

Update:

Ich meine, er kommt zur Arbeit, lädt den Bulli und fährt dann zum Kunden... und die Zeit wird nicht als Arbeitszeit gerechnet?

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    An- und Abfahrten zum Betrieb des Arbeitgebers sind keine Arbeitsleistungen und daher auch nicht zu vergüten.

    Dagegen sind Fahrten zu einem außerhalb des Betriebes des Arbeitgebers liegenden Arbeitsplatz unter Abzug der gewöhnlichen für die Fahrt zum Betrieb benötigten Zeit, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitsplatz unmittelbar von seiner Wohnung aus aufsucht, regelmäßig als Arbeitszeit zu vergüten, soweit keine gegenteilige tarif- oder einzelvertraglichen Regelung besteht (BAG 15.3.1989)

    Fahrten ab Betriebsgelände, wenn vor Fahrtantritt bereits für das Unternehmen gearbeitet wird (hier die Beladung des Firmentransporters) sind als Arbeitszeit zu vergüten. Insbesondere auch deshalb, weil es üblich ist diese Anfahrt dem Kunden in Rechnung zu stellen bzw. diese Kosten in die Kalkulation einfließen zu lassen.

    Die Fahrten zu außerhalb des Betriebes des Arbeitgebers liegenden Baustellen sind also zu ersetzen. Du solltest den für die Branche einschlägigen Tarifvertrag und v. a. den Arbeitsvertrag ansehen. Hier könnte ein Ausschluss für die Vergütung entsprechender Anfahrten enthalten sein.

    Sollte keine Vereinbarung getroffen worden sein und finden die Dienstreisen über die vertragliche Arbeitszeit hinaus statt, beurteilen die Gerichte die Vergütungsfrage danach, was nach den Umständen zu erwarten ist (§ 612 Abs. 1 BGB). Dabei ist u. a. ausschlaggebend, ob die Reisezeit mit einer zusätzlichen Belastung für den Arbeitnehmer verbunden ist. Dann soll es sich – so die Rechtsprechung – um Arbeitszeit handeln.

    Zu bedenken ist jedoch: Auf einen Machtkampf würde ich es nicht ankommen lassen, weil dem Arbeitgeber freigestellt ist, deinen Freund direkt zur Arbeitsstelle zu bestellen. Dann hätte er auch diese Anfahrtzeiten und müsste zudem die anfallenden Kosten für die Fahrt selber tragen!!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Fahrzeit gehört nicht zur Arbeitszeit.

    Dein Freund kann doch froh sein, dass sein Chef ihn mitnimmt.

    Wielange würde er sonst brauchen, wenn er alleine fährt? Sicher noch länger.

  • dwgaf
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn der Chef den Arbeiter um 07:00 Uhr in die Firma bestellt hat, z.B. um Material und Werkzeug oder Gerüst aufzuladen, ist die Fahrt zur Baustelle zu bezahlen.

    Dies gitl jedoch nur bei Stundenlohn, und nicht, wenn Leistungslohn vereinbart ist (Akkord, bzw. Bezahlung nach m², Stück oder lfm).

    Aber deswegen mit dem Chef streiten und den Rausschmiss riskieren?

    Ansonsten kann/muss dein Freund so von zuhause wegfahren, dass er um 07:00 Uhr an der Baustelle ist.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Fahrzeit zur Baustelle rechnet nicht als zu bezahlende Arbeitszeit. Es könnte auch so vereinbart sein, dass dein Freund sich um 08:00 Uhr auf der Baustelle einzufinden hat, gleich wie. Die Anfahrt rechnet als Weg zur Arbeitsstelle.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Weg zum Arbeitsplatz ist nicht Bestandteil der Arbeitszeit. Allerdings gibt es Ausnahmen (Montage) wo die Anreise zwar vergütet, aber auch nicht als Arbeitsleistung berechnet wird.

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