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Versuchter Diebstahl Folgen?
Hello!
Ich war neulich in einem Drogeriemarkt und habe von einem Lippenstift die sicherung entfernt und wollte diesen einstecken.
Jedoch habe ich Angst bekommen und ein schlechtes Gewissen gehabt, sodass ich ihn irgendwo in der Drogerie wieder hinlegte.
Am Ausgang wurde ich angehalten. Der Verkäufer meinte, er hat gesehen wie ich den Lippenstift nach hinten getragen habe, die sicherung entfernt habe und ihn einsteckte.
In einem Raum wurden meine Taschen durchschaut. Es wurde natürlich nichts gefunden, weil ich ihn ja nicht mehr bei mir hatte!
Dann meinte ein anderer, dass ich sagen soll, wo dieser ist, weil wenn er doch gefunden wird und die kamera zeigt, dass ich ihn hatte, würde das als Betrug gelten.
Ich zeigte ihnen, dass ich den Lippenstift im Laden abgelegt habe und den also nicht geklaut habe.
Letztendlich meinten die, dass es ein versuchter diebstahl ist.
meine daten wurden aufgenommen etc.
was werden die folgen sein?
10 Antworten
- SprendlingerLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Das ist höchsten Sachbeschädigung. Ein versuchter Diebstahl wäre es erst wenn Du versucht hast mit dem Lippenstift den Laden zu verlassen
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
das ist der klassische uneingeschränkte Rücktritt vom Versuch
der Versuch ist vor dem Gewahrsamsbruch, also bevor der Lippenstift in die Tasche gesteckt wurde und durch die Tür gegangen wurde, abgebrochen
es ist wohl durch die vollendete Abnahme des Siegels eine Sachbeschädigung begangen
Auch soweit man von Betrugsversuch ausgehen wollte, ist dieser abgebrochen.
- BenseLv 5vor 1 Jahrzehnt
Als Ersttäter: Maximal Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit. Vermutlich wird dies nicht einmal bearbeitet. Hier käme höchstens Sachbeschädigung geringwertiger Güter in Frage, weil man das Warensicherungsetikett abgeprockelt hat. Aber für die 5 Cent macht kein Staatsanwalt ein Fass auf.
- vor 1 Jahrzehnt
du hast da nichts zu befürchten das ist weder vollendeter noch versuchter diebstahl
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- exenterLv 7vor 1 Jahrzehnt
Mit dem Hinweis auf Betrug haben sie Dich reingelegt. Deine Geschichte ist kein versuchter Diebstahl, da Du das Diebesgut nicht der Verfügungsgewalt des Eigentümers entzogen hast und das auch nicht wolltest. Für den Diebstahl fehlt der Vorsatz.
Selbst bei schärfster Würdigung des kurzzeitigen Vorhabens eines Diebstahls nennt der Jurist Dein Verhalten "tätige Reue", was nicht bestraft wird.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
§ 242
Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
hausverbot denke mal nach um so mehr leute stehlen um so teurer wird der konsum
strafantrag kann auf dich zu kommen und kann zu staatsanwaltschaft weiter geleidet werden und zum schluà gibt es eine gerichts verhandlung stehlen bringt nicht s und hast immer eine vorstrafe kann sich sehr negativ aus wirken
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
beruhige dich, es passiert gar nichts, die wollten dich nur einschüchtern. im gegenteil könntest du sie noch belangen wegen belästigung, beleidigung und rufmord (unbegründete verdächtigung und blosstellung in der öffentlichkeit).
du hast keinen diebstahl begangen, es konnte dir nichts nachgewiesen werden, den streifen abknobbeln...ok, sachbeschädigung aus langeweile..wenn sie dir nicht sofort ein hausverbot erteilt haben, können sie es auch nicht mehr, denn das müssen sie auch begründen, da aber kein grund vorliegt...? wenn keine polizei dort war, ist gar nichts, du hättest ihnen noch nicht einmal deine personalien geben müssen...
also keine angst..passiert nichts.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
das ist zu mindestens sachbeschaedigung.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wenn die noch mal ein Auge zudrücken, wird dich erwarten:
1. Anzeige wegen Sachbeschädigung (du wirst den Lippenstift bezahlen müssen, da er nicht mehr verkaufbar ist, da der Sicherheitsstreifen ab ist)
2. Deine Daten bleiben bei der Polizei und du bist also KEIN unbeschriebenes Blatt Papier mehr.
3. Du bekommst Hausverbot auf Lebenszeit.
MfG
Gina M.