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Was kann die Polizei überwachen/abhören? (Z.b. SMS, Anruf, E-Mail, Facebook,...)?

Ich bin aus Luxemburg, glaube aber es kann nicht viel anders als in Deutschland sein...

16 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Die Polizei kann alles überwachen/abhören - und macht das auch! Auch ohne richterliche Anordnung. Die werden im Zweifelsfall nachgeschoben!

    @ John D: In was für einer Welt lebst du eigentlich?

    @ Gina: Seit wann outen sich Terroristen und Mörder auf Facebook und Wanzen hat man mal vor 50 Jahren verwendet. Daten werden heute digital übertragen und diverse Komponenten zum Abhören von Handys und Festnetzleitungen kannst du als halbwegs versierter Laie bei Conrad kaufen.

    Bin etwas erschüttert über diese teilweise absolut naiven Antworten und gebe daher gerne meine Antwort zur Löschung frei.

    @nightwalker: Ich war mal Betroffener dieses Abhörwahnsinns und weiß daher, wovon ich rede!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Sollte Gefahr im Verzug vorliegen, benötigt die Polizei keinen richterlichen Beschluss.

    Dies ist Auslegungssache der Polizeibeamten.

    Ebenso wird der sogenannte Bundestrojaner bereits seit längerer Zeit und in größerem Maße erfolgreich eingesetzt. Laut diversen Quellen in mehr als 1000 deutschen Heimrechnern, ohne dass der Nutzer irgendwie verdächtig sei und/oder gegen geltende Gesetze verstoßen hätte, einfach nur unter dem Deckmantel der Terrorismus-Vorbeugung....

  • vor 1 Jahrzehnt

    Glaub mir, die hat mehr Möglichkeiten, als du dir denken kannst.Wenn sie jemanden was nachweisen muss, dann kriegt sie vom Staatsanwalt oder Richter die Befugnis für alles notwendige.

  • vor 6 Jahren

    Nicht nur die Polizei können heute die Anrufe abhören.. es gibt viele Apps dafür im Internet. Einmal installiert, kann solche App alle Daten nachspionieren

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    polizei ist so ausgestattet das sms e mail und facebook überprüft werden kann

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich stimme Gummizelle zu!

    Mein Ex wurde mal abgehört und überwacht und alle, mit denen er Kontakt hatte, also auch ich!

    Das hab ich erst im Nachhinein von der Polizei erfahren!

    Man kann Leute sogar über ihre ausgeschalteten Handys abhören!

    Wenn ich daran denke, bekomme ich heute noch eine Gänsehaut!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wechsel zu Linux und surfe verdeckt. - Dann wird's zumindest mal schwieriger für die Jungs.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich bin ganz sicher, dass der Geheimdienst ALLES überwacht, was mit dem Computer zusammehängt, soweit ein Internetanschluss besteht. Ein einfacher Polizist wird sicher nicht immer auf diese Daten zurückgreifen können.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Polizei kann nicht einfach so alles überwachen was sie möchte zumindest in Deutschland nicht. Ich frage mich manchmal wie wenig Wissen über das jeweilige Thema einige Teilnehmer veranlasst entweder Meinungen oder "Schwachsinn" zu veröffentlichen (Beides ist so etwas von falsch, dass die Antworten der Frage nicht gerecht werden!

    Viele werden meinen Beitrag an dieser Stelle aufhören zu lesen und meinen Beitrag negativ bewerten. Vermutlich sind es jene der unbelehrbaren Teilnehmer, die nur "Schwachsinn" schreiben, Kritik jedoch nicht vertragen.

    Nun zu der Frage:

    Die Polizei kann alles überwachen, benötigt jedoch eine richterliche Anordnung um die Grundrechte des vermeintlichen Täters zu überwachen. Ein generelles Überwachen der Kommunikationsdaten ist in Deutschland - und meines Wissens in allen europäischen Demokratien - verboten.

    Also in Deutschland war es bis vor einem Jahr so, dass die Kommunikationsunternehmen die Daten für mind. sechs Monate speichern mussten. Das war keine Entscheidung Deutschlands sondern eine verbindliche Vorgabe (Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung) aus der EU, die Deutschland hatte umsetzen müssen! Bei diesen gespeicherten Daten wurden JEDOCH KEINE Gesprächsinhalte oder SMS- bzw. E-Mail-Inhalte gespeichert. Es wurde die Nummer des Anrufers, die Nummer des Angerufenen, die Gesprächsdauer und bei Mobiltelefonen die geografischen Standorte der Teilnehmer gespeichert.

    Das gleiche galt für SMS.

    Für E-Mails galt, dass auch hier nur Sende- und Empfängeradresse gespeichert wurden.

    Bis hierhin hatte die Polizei keine Befugnis diese Daten einzusehen!!!!

    Hätte es gegen EINE PERSON einen Verdacht einer schweren Kriminalität (terroristische Vereinigung, Anschlag, etc.) gegeben, hätte die Polizei statt bisher einen richterlichen Beschluss, der Beschluss, der die Polizei zum Abhören der Telefonate und anderer Kommunikationsdaten ermächtigte noch eine zweite richterliche Anordnung beantragen müssen, die die Kommunikationsunternehmen gezwungen hätte, die Verbindungsdaten der vergangenen sechs Monate von der einen verdächtigen Person an die Polizei abzugeben. Hätte das Gericht diesen Antrag abgelehnt, hätte das Unternehmen die Daten nicht an die Polizei herausgeben dürfen ohne sich strafbar zu machen (einschließlich Schadensersatzansprüche seitens des Verdächtigen). Das gleiche gilt für das Abhören der Telefone. Würde das Gericht keine richter Anördnung erteilen, dürfte die Polizei auch keine Gespräche, E-Mails, SMS, usw. des Verdächten abhören, bzw. einsehen.

    Warum schreib über das deutsche Vorratsdatenspeichergesetz im Plusquamperfekt (vollendete Vergangenheit)? - Weil das deutsche Bundesverfassungsgericht die Grundrechte der Bürger verletzt sah und das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung kippte. Die Unternehmen speichern derzeit keine Verbindungsdaten (weil sie es nicht mehr dürfen und freiwillig werden sie es nicht tun, da es viel Geld kostet).

    Deshalb muss die Bundesregierung ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung auf den Weg bringen, denn die Vorgabe aus der EU gilt noch immer.

    Die Polizei kann lediglich noch die richterliche Verfügung beantragen, die Gespräche abzuhören, über das Kommunikationsverhalten der vergangenen sechs Monate hat die Polizei in Deutschland keine Handhabung mehr, was in Luxemburg jedoch nicht mehr gilt.

    Allerdings kann das luxemburgische Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung etwas anderes vorsehen als das deutsche Gesetz, das eine europäische Richtlinie nur einen Rahmen vorgibt, der umgesetzt werden muss, Einzelheiten obliegt dem Nationalstaat.

    Google einfach mal nach dem Gesetzentwurf des entsprechenden Gesetzes, den deutschen Entwurd aus dem Jahre

    Quelle(n): Deutsche Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV): http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tk_v_2005/... Grundsatzurteil Karlsruhe erklärt Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig: http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2010-03/bun... Das kommende Vorratsdatendrama: http://www.faz.net/s/RubCEB3712D41B64C3094E31BDC14...
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    alles dies wird ständig aufgezeichnet und 2 jahre aufgehoben

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