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Adam fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Gehören die Laptops jetzt mir? Darf ich sie weiterverkaufen?

Mein Chef hat mir schon einige Male übers Wochenende Laptops aus der Firma mitgegeben, die ich in der Regel reparieren sollte oder neue Software installieren. Normalerweise hat er auch in der folgenden Woche wieder danach gefragt und ich habe ihm die Laptops natürlich zurückgegeben. Allerdings habe ich schon seit fünf Monaten drei iBooks hier herumstehen. Ursprünglich wollte der Chef da auch eine bestimmte Software draufhaben, aber nachdem ich ihm klargemacht hatte, daß seine gewünschte Software nur auf x86-Rechnern läuft und in den iBooks noch PowerPC-Prozessoren verbaut sind, hat er nur in etwa sinngemäß gesagt: "Dann guck mal, ob man da noch irgendwas mit machen kann." Seitdem hat er nie wieder nach diesen drei Laptops gefragt.

Gehören die jetzt mir oder wie lange muß ich warten, ob er sie zurückhaben will? Darf ich die Laptops jetzt auch verkaufen oder verschenken?

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Zur Begriffsklärung: Du bist zu Zeit nur Besitzer aber nicht der Eigentümer.

    Das heist du hast zwar die physische Gewalt über den NB aber du hast nicht wie der Eigentümer das Recht über die "Sache" also den NB frei zu verrfügen.

    Ein Eigentumsübergang tritt dann ein wenn

    1. das Eigentum OFFENSICHTLICH aufgegeben wurde ,

    2. der Eigentumsübergang ausdrücklich erklärt wird und erfolgt (Einigung und Übergabe) oder

    3. durch gutgläubigen Erwerb.

    Dafür reicht bereits die lapidare Aussage "kannste behalten.", "ist eh nicht mehr zu gebrauchen" oder auch "Die braucht eh keiner mehr".

    Die Aussage von deinem Chef war aber Schau mal was du da machen kannst. Also hat er den Rechner und damit das Eigentum ganz offensichtlich nicht aufgegeben.

    Du solltest ihn also fragen ob er ihn wieder haben möchte. Sagt er nein dann ist es deiner und es hat ein Eigentumsübergang stattgefunden.

    "Darf ich die Laptops jetzt auch verkaufen oder verschenken?". Das solltest du tunlichst bleiben lassen, da du dich sonst strafbar machst.

  • Mylady
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, weil sie dir nicht offensichtlich geschenkt sind. Er hat dir gesagt, du sollst dann nicht dieses Programm machen, sondern ob es andere Möglichkeiten gibt. Es wäre dann an dir, die Geräte wieder mit in die Firma zu nehmen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Sie sind nach wie vor Eigentum der Firma/des Chefs.

    Frage ihn doch einfach, ob er sie dir schenkt, oder ob du sie verkaufen darfst, natürlich zu Gunsten der Firma ...,)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich denke nicht, da es sonst als Diebstahl ausgelgt werden könnte.

    Sprech ihn lieber auf die drei an, die noch bei dir sind!

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  • vor 1 Jahrzehnt

    das is noch lange kein eigentumserwerb, auch gutglaubig nich. stell sie deinem chef vor die haustür, sag: das is alles was ging.

    dann kannste weiter sehn

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du bist nach wie vor nicht Eigentümer der iBooks, denn die Voraussetzungen des § 929 BGB liegen nicht vor! ;)

    Eigentum erlangst du nur durch Einigung und Übergabe.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Na ganz sicher nicht. Die waren und sind weiterhin Eigentum deines Chefs. Solltest du die Dinger weiterverkaufen, so ist das Unterschlagung und das ist ein Straftatbestand.

    §§ 246 Abs. 1 StGB Unterschlagung

    wenn dir dein Boss eine schriftliche Schenkung über die Laptops ausstellt, oder dir gegen die Zahlung von " 1 € " dies überlässt, dann aber auch nur dann, gehören diese dir und du kannst fakultativ damit verfahren.

    "TM"

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn der eigentliche Eigentümer innerhalb von 6 Monaten keine Eigentumsansprüche stellt, darf man behalten, was einem gegeben wurde. Außer es existiert ein Vertrag, in dem eine Rückgabe zu einem bestimmten Zeitpunkt vereinbart wurde, z.B. innerhalb von x Monaten, bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses o.ä. Dann kann der Eigentümer natürlich noch 6 Monate ab dem vereinbarten (spätesten) Rückgabetermin seine Sache zurückfordern. Sobald der Eigentümer seine Sache zurückfordert, beginnt die Frist jedes Mal neu.

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