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p-konto und trotzdem kein geld....?

muss ich bei einem p-konto bei der sparkasse immer einen tag warten (lt. gesetz der sparkasse ) bis ich mein arbeitslosengeld bekomme?? Wie ist das beim kindergeld???

Update:

meine frage ist warum muss ich einen tag warten bei meiner sparkasse???

3 Antworten

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  • Beste Antwort

    Nein du kannst es sofort abheben , ALG 1 / 2 und Kindergeld sind Sozialleistungen und die sind 6 Tage nach Eingang so wieso Pfändungsgeschützt auch ohne P - Konto

    Die Bank ist Verpflichtet es Auszuzahlen ohne wenn und aber .

    PS :

    Hat man ein P-Konto mit der Bank vereinbart, so besteht automatisch ein Pfändungsfreibetrag nach § 850c Zivilprozessordnung (ZPO) von derzeit 985,15 Euro im Monat. Gesetzlich verankert ist, dass der Pfändungsschutz automatisch besteht und nicht erst vor Gericht erkämpft werden muss. Zudem muss die Bank unabhängig vom Zeitpunkt der Pfändung einen Freibetrag von 985,15 Euro berücksichtigen. Wenn der Schuldner Unterhaltspflichtig ist und nachweisen kann, dass er eine Unterhaltspflicht nicht einhalten kann, kann der Pfändungssichere Betrag auf maximal 1200 Euro angehoben werden. Über welche Art von Einkünften man verfügt, ist in der Neuregelung unrelevant. Bislang waren Sozialleistungen sind nach § 55 Sozialgesetzbuch (SGB) I nach Eingang des Geldes 7 Tage (also auch das ALG II) lang "geschützt". Innerhalb dieser Frist musste die Bank die Sozialleistungen in voller Höhe auszahlen. Nun kann das Geld über das P-Konto geschützt werden.

    Sozialleistungen sind dagegen grundsätzlich die ersten 7 Tage nach Eingang unpfändbar und voll geschützt. Die Bank muss während der 7 Tage nach Eingang des Geldes, auch bei einem überzogenem Konto, die eingegangenen Sozialleistungen im vollem Umfang auszahlen.

    Sozialleistungen bei Kontopfändung

    Der besondere Schutz bei Kontopfändung gilt nur bei folgenden Sozialleistungen, die eine Lohnersatzfunktion haben:

    * Krankengeld

    * Grundsicherung (Sozialhilfe)

    * Arbeitslosengeld I und II

    * BaföG

    * Rente

    * Wohngeld

    * Erziehungsgeld

    * Pflegegeld

    Zu deinem Nachtrag

    Beschwere dich bei der Bank ,sie haben kein Recht Sozialleistungen zurück zu halten .

    Diese MÜSSEN SOFORT nach Eingang Ausgezahlt werden ! ( Da sie nicht Pfändbar sind )

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der pfändungsfreie Betrag wird sogar mit auf den Folgemonat mit übernommen.

  • xy
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    ein p-konto ist nur ein pfändungsfreies konto, dh. du hast ein minimum einkommen von knappen 1000,- euro (das darf man dir nicht weg pfänden) und das ist zu deiner freien verfügung. ist das konto gedeckt muss dir das geld auch zur verfügung stehen (geldautomat)

    ansonsten mal p-konto bei google eingeben.

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