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? fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Einzelentscheidung Vorstand?

Guten Tag,ein Verein hat gegenüber einem Mitglied den Verdacht mehrere tausend € unterschlagen zu haben.der jetzige Vorstand ist dem Mitglied gegenüber freundschaftlich gesonnen und hat nun einen "merkwürdigen" Vergleich mit ihm geschlossen.Das Mitglied hat Strom und Werkzeug für Reparaturen zur Verfügung gestellt.Damit ist dann alles ok.....

Darf der Vorstand ohne Abstimmung in der Hauptversammlung so einen Vergleich annehmen?

Danke!

6 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Bei dieser Art von Vorkommnissen hat der Vereinsvorsitzende eine außerordentliche

    Vorstandssitzung einzuberufen .

    Der Kassierer und die Kassenprüfer haben den Verbleib des Kassenfehlbestandes

    vorzutragen .

    Wird der Verdacht einer Veruntreuung oder Unterschlagung von geldwertigen Vereinsmitteln bestätigt,

    weder vom Verdächtigten ausgeräumt noch eingestanden , ist es unumgänglich diesen strafrechtlichen

    Tatbestand polizeilich ermitteln zu lassen . Das eigenmächtige Handeln des Vorsitzenden ,

    läßt ebenfalls die Veranlassung zu , ihn von seinen Aufgaben zu entbinden .

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    in was für einen komischen verein bist du denn

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das sollte im Statut des Vereins stehen wie und wofür Vereinsgelder auszugeben sind. Darüber hinaus müsste der Betreffende Belege vorlegen wofür er das Geld erhalten hat.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hi,

    wenn ihr ein e.V. seid, dann haftet ja der Vorstand mit seinem Vermögen. Wenn ihr den Vorstand dann nicht entlastet, geht die ganze Sache vor das Vereinsgericht und euer Verein wird einer Kassen und Steuerprüfung unterzogen. Wenn ihr kein e.V. seid, haftet jedes Mitglied. Ob der Vorstand das darf, muß bei euch in der Satzung stehen. Da steht drinnen, über wieviel Vereinsvermögen der Vorstand ohne Mitgliederversammlung bestimmen darf.

    Grüßle

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, es sei denn die Satzung .... ABER die Hauptversammlung kann dem Vorstand die Entlastung verweigern, d.h. der Vorstand haftet.

  • TriPo2
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    kurz und bündig: nein. Es liegt der (begründete?) Verdacht einer Straftat vor - schau mal in eurer Vereinssatzung unter diesem Stichwort nach...

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