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Wird das Pfand auch mit versteuert?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich der MwSt.

Wenn ich was verkaufen will als Händler muss ich zu dem Netto Betrag noch die MwSt. von 19 % einrechnen.

Wie schaut es mit den Getränken und dem Pfand aus?

Ein Beispiel:

Ein Getränk möchte ich für den Netto-Betrag von 1,20€ anbieten.

wie muss ich rechnen?

1,20 € + 19% MwSt.= 1,43 € + 0,25 € Pfand = 1,68 €

oder

1,20 € + 0,25 € Pfand = 1,45 € + 19% MwSt. = 1,73 €

Bitte antwortet nur wenn ihr euch 100 % sicher seit.

Ich wünsche euch noch einen schönen Sonntag!

Gruß Pavlos

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Eine durchaus interessante und nicht ganz einfache Frage.

    Beim Pfand handelt es sich, in aller Regel, nicht um einen durchlaufenden Posten im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Durchlaufende Posten sind gemäß § 10 Abs. 1 Satz 6 UStG: "Die Beträge, die der Unternehmer im Namen und für die Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt..."

    Wird das Pfand beim Verkauf eines Getränkes (wie in Deinem Beispiel) mit dem Getränk in Rechnung gestellt, handelt es sich um eine Nebenleistung, die das Schicksal der Hauptleistung teilt. Das heißt, dass das Pfand umsatzsteuerrechtlich wie der Getränkeverkauf behandelt wird. Somit ist auch das Pfand steuerpflichtig. Allerdings ist gem. § 10 Abs. 1 Satz 2 UStG die Umsatzsteuer aus dem Pfandbetrag (0,25 €) herauszurechnen, sodass das Nettopfand 0,21 € und die Umsatzsteuer 0,04 € beträgt. Die Rechnung unterstellt einen Steuersatz von 19%. Ein Umsatzsteuersatz von 7% wäre ebenfalls denkbar (z. B. bei Milch).

    Wird das Pfand aber alleine (leere Flasche) "verkauft", unterliegt es nicht der Umsatzsteuer, da kein Eigentum übertragen wird. Das Kriterium einer Lieferung "Verschaffung der Verfügungsmacht" ist nicht erfüllt.

    Die Praxis zeigt, dass die meisten Unternehmer grundsätzlich 19% Umsatzsteuer auf Pfand berechnen. Eine Berechnung von 7% ist im Lebensmittelbereich auch noch recht häufig. Selten wird das Pfand gänzlich steuerfrei berechnet.

    Wenn diese Problematik in der Praxis für Dich relevant ist, solltest Du einen Steuerberater fragen oder Dich an Dein Fianzamt wenden. Ggf. solltest Du eine verbindliche Auskunft (kostenpflichtig!!!) von Deinem Finanzamt anfordern.

    Quelle(n): UStG
  • vor 1 Jahrzehnt

    Bei uns ist das so:

    Wenn ich die Getränke im Großmarkt oder vom Lieferanten bekomme, zahle ich auch auf den Pfand Steuer (Nettoeinkauf), kaufe ich aber im Getränkehandel, so zahle ich keine Steuer, bzw sie ist in den 15 oder 25 Cent pro Flasche schon eingerechnet (Bruttoeinkauf). Ich muss also beim Preisvergleich beim EINKAUF schon darauf achten, dass ich die unterschiedliche Behandlung des Pfandbetrages mit beachte.

    Beim Verkauf ist es so, dass du zu Brutto-Pfand Preisen verkaufen musst, es sei denn, du verkaufst an einen Gewerbetreibenden zum Weiterverkauf. Das heißt, dass für dich die erste Rechnung richtig ist.

    Du darfst nur dann mit Netto Preisen verkaufen, wenn du ausschließlich an Gewerbetreibende verkaufst.

    Quelle(n): seit fast 10 Jahren selbständig... (habe einen sehr guten Steuerberater ;-)
  • Wilken
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Das Pfand unterliegt nicht der MWST. Es ist ein durchlaufender Posten man kann kein Pfand kaufen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Händler wirft die MwSt nicht aus. Er zahlt sie auf Grund seines Umsatzes. Auf Deinem Kassenbon steht des Pfand und der gleiche Betrag wird Dir auch berechnet

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Auf Pfand ist 19% Mehrwertsteuer, ist auf jedem Kassenbon ausgewiesen.

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