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Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung?

Hallo,

weiß jemand, ob man als Beamte auch den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung von seinem Dienstherrn bekommt?

2 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Auch ein Beamter ist "Arbeitnehmer" und der Dienstherr (egal ob Kommune, Land oder Bund) "Arbeitgeber". Also gilt das EStG auch für dich und deinen AG.

    Nach Ablauf des Kalenderjahres hat der Arbeitgeber entsprechend § 41b EStG das Lohnkonto abzuschließen und aufgrund der Eintragungen im Lohnkonto die Lohnsteuerbescheinigung vorzunehmen. Bei Beendigung des Dienstverhältnisses während des Kalenderjahres muss der Abschluss des Lohnkontos und die Bescheinigung ebenfalls vorgenommen werden.

    In der Lohnsteuerbescheinigung muss der Arbeitgeber die Beschäftigungsdauer, den steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn (einschließlich Sachbezüge) und die davon einbehaltene Lohn- und Kirchensteuer angeben. Außerdem ist der einbehaltene Solidaritätszuschlag zu bescheinigen.

    Bereits seit 1. Januar 2004 ist das Verfahren zur Ausschreibung und Übermittlung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung in Kraft. Danach hat der Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr spätestens bis zum 28. Februar des Folgejahres elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln und dem Arbeitnehmer einen entsprechenden Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung auszuhändigen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, warum nicht. Du brauchst ja die Zahlen für die Einkommensteuer

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