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in Österreich von Einhaltung der Gesetzgebung befreit ?
Ich habe hier einen Fall der Nach § 225a,302,311,146,148,STGB,,51DSG Gesetzwidrig ist ( Beweise und Geständnisse liegen vor.
Der zuständige Staatsanwalt sieht keinen Grund zur anklage, seiner Ansicht nach sei dies nur fahrlässig und daher straffrei.
ach so,ich vergass- es handelt sich um Beamte
Ps. seine aussage der Straffreiheit liegt schriftlich vor.
Lord Wapping: bitte lesen-niemand schrieb GANZ Österreich -- sondern IN Österreich
Übrigens- ich habe gerade im Internet nachgesehen ( Antikorruptionsbüro der EU Brüssel ) inkompetent und korrupt scheinen sehr viele Beamte in Österreich zu sein. die Bewertungen im internationalem schnitt sind nicht berauschend, denke ich muss meine Ansicht über Beamte kräftig ins negative verändern ( sie sind noch schlechter als ihr ruf )
2 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Es gibt ja den Spruch "Recht haben und recht bekommen, sind zwei Paar Schuhe." Ein Staatsanwalt muss nicht jeder Anzeige nachgehen (Klage erheben), es obliegt seiner Einschätzung ob eine Anklage im öffentlichen Interesse ist. Er kann aber auch nicht generell behaupten, dass es sich nur um eine "fahrlässige" Handlung/Widrigkeit handelt und das Vergehen deshalb straffrei wäre. Es gibt ja schließlich z. B. auch den Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung und da kommt es schon öfters zu Gerichtsverhandlungen.
Ob die Entscheidung des Staatsanwaltes damit zusammenhängt, dass die Beschuldigten Beamte sind kann man schlecht beurteilen bzw. beweisen aber man kann schon nachvollziehen, dass man als Betroffender in diese Richtung denkt.
- Lord WappingLv 7vor 1 Jahrzehnt
Was ist denn das für eine blödsinnige Frage? Natürlich nicht, aber was kann ganz Ãsterreich dafür dass es da einen individuellen Beamten gibt der offenbar inkompetent ist? Deine polemischen verallgemeinerungen passen auch nicht gerade zum Bild von jemandem der besonders korrekt sein will.