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Was tun?? welsche Rechte hab ich als Fotograf?

Selbstständiger Fotograf:

Habe vor einiger Zeit einige Bilder von einem Paar Geschossen.

Die Bilder wurden Ohne Honorar und nach mündlicher Absprache zur Verwendung für ihre Internet Seite (kommerziell) mit Namensnennung von mir (als Fotograf) gestattet.

Nach einiger Zeit kamen die Bilder auf ihre Internet Seite OHNE das mein Name genannt wurde.

Wiederum einige Zeit Später fand ich die Bilder in Mehreren Zeitungen(sie haben sie weiter gegeben) wiederum Ohne Namensnennung.

Mittlerweile sind die Bilder von Ihnen auf verschiedenen HP´s zu Werbezwecken in 4-5 Zeitungen und auf Ihrer Website verbreitet (immer Ohne Namensnennung.

Vor einigen Tagen habe ich nun erfahren das dieses Paar eine DVD aufgenommen hat und als Cover die von mir geschossenen Bilder verwendet.

Die DVD wird bald auf dem Markt erscheinen.

Vielleicht weiß irgend jemand was ich jetzt tun soll/kann in wie weit habe ich Rechte muss ich gleich einen Anwalt einschalten ??

Nutzt es mir was einen Anwalt einzuschalten??

Möchte nicht auf den Anwaltskosten sitzen bleiben

Schon einmal vielen Dank im voraus.

Update:

Nicht jeder Fotograf ist gleich ein Anwalt, mann kann sich nicht mit allem auskennen. Gott sei Dank ist mir bis jetzt auch so etwas noch nie untergekommen.

Ich finde es immer wieder Traurig wie viele unglaublich frechen und dreisten antworten man auf eine ernst gemeinte Frage bekommt nur damit diese Person hier 2 kleine wertlos Pünktchen erhellt.

Vielen Dank für die ernst gemeinten antworten.

8 Antworten

Bewertung
  • Anna
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Du hast das Urheberrecht an den Fotos, siehe hier:

    http://www.brennecke-partner.de/1710/Das-Urheberre...

    "Nach § 7 UrhG ist Urheber eines Werkes dessen Schöpfer. In der Regel ist dies der Fotograf. Er ist derjenige, der für die gestalterischen und technischen Umstände verantwortlich ist. Auch wenn das Werk im Auftrag des Bestellers geschaffen worden ist, ist der Schöpfer des Werkes der Urheber, nicht der Auftraggeber. Diesem stehen keine Rechte zu, außer ihm werden Nutzungsrechte (§§ 31 ff. UrhG) eingeräumt."

    "Die Nutzungsmöglichkeiten der Fotos, gehen nach dem Tod des Fotograf auf dessen Erben über. Lichtbilder und Fotos sind mindestens für 50 Jahre nach Ihrem ersten Erscheinen geschützt und maximal bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers."

    Da Deine Fotos anscheinend so gut waren, das diese so vielfältig weiterverwendet wurden, würde ich nochmal freundlich das Gespräch suchen und sie bitten, Dich als Fotografen anzugeben. Das stellt ja auch eine Referenz für Dich da, schließlich hast Du de Fotos auch ohne Honorar für sie gemacht.

    Wenn Du eine finanzielle Entschädigung anstrebst, gehst Du zum Anwalt. Die Erstberatung ist in der Regel kostenlos oder gegen eine geringe Pauschale.

    Generell muss man sagen, das Du darauf achten solltest, für Fotos mit Personen immer eine Model-Release abzuschließen.

    Grüße

  • Raik
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Du hast die Rechte an den Bildern. Wenn das Paar meint, dass Du ihnen die Rechte übertragen hast, dann müssten die das nachweisen, nicht umgekehrt.

    Ich würde denen einfach eine Rechnung schicken. Bezahlen sie die nicht, kannst Du Dich an einen Anwalt wenden und die Unterlassung der weiteren Nutzung fordern. Dafür schickt der Anwalt seine Rechnung auch gleich dem Paar.

    Außerdem kannst Du ihnen bei Nichtzahlung einen Mahnbescheid schicken. Das kostet auch nicht die Welt. Wenn sie dem nicht widersprechen hast Du einen einklagbaren Titel.

  • vor 1 Jahrzehnt

    "... nach mündlicher Absprache ..."

    DAS ist das Problem. Gibt es Zeugen?

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Rechtslage hin, Rechtslage her. Letztendlich wirst du mit einer "mündlichen" Vereinbarung schlechte Karten haben, da immer Aussage gegen Aussage steht.

    Die beiden werden natürlich beteuern, das du die Bilder freigegeben hast. Und für den "Streitwert" wird sich eine Klage wohl finanziell nicht lohnen?

    Buche es als Erfahrung ab und mache beim nächsten mal ein schriftliches Formular fertig.

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  • ?
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    .,.. wenn du nachweisen kannst das die Bildet von dir sind... Dazu reichen die Aufnahmen auf d Digital Kameras aus, wenn du diese noch auf d Karte hast... bzw. wenn du die Personen, mit denen du abgesprochen hast das du sie bzw. das Bild von ihnen verwenden kannst, wenn sie aussagen können wann es war... Dann kannst damit zu Polizei und Anzeige erstatten gegen die spätere Verwender, bzw. die Diebe, die dein Bild gestohlen haben um damit Geld zu machen...

    Es ist nicht schlecht auf d eigene Bilder denen man öffentlich verwendet mit Bilderbearbeitung d eigene Zeichen auf zusetzen... was ja dann nicht mehr zu entfernen sei...

  • .**.
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Fällt mir schwer, zu glauben, dass ein professioneller selbständiger Fotograf diese Frage hier stellen muß....

    Wenn du nichts schriftliches hast, bist du chancenlos. Das Paar wird behaupten, du habest die Bilder zur freien Verfügung weitergegeben.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass du selbstständiger Fotograf bist und dann eine solche Frage stellst!

    In diesem Sinne....

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ach du armer Kerl.

    Du hast tatsächlich zweimal auf die Kamera gedrückt und bist jetzt enttäuscht?

    Kein Vertrag für knips,knips?

    Flaggen auf Halbmast und Staatstrauer.

    Blödmann!

    Du würdest dich bestimmt auch bei mir melden und über Inkasso versuchen Geld von mir zu kriegen wen du ein Foto von mr hättest.

    Geh und knips Dieter Bohlon oder eine seiner..........................

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