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Max fragte in Wirtschaft & FinanzenSteuernDeutschland · vor 1 Jahrzehnt

Sonder ausgaben bei Lohnsteuer ?

Mein Sohn geht auf Technikerschule,andere Stadt,bekommt Bafög,Kindergeld,von mir 150 Euro monatlich,kann ich die 150 Euro bei Lohnsteuer absetzen,wenn ja wo eintragen

Update:

(kein eigenes Einkommen,Ganztagschule)

2 Antworten

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  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Diese Ausgaben werden bereits beim Ausbildungsfreibetrag berücksichtigt.

    Der Ausbildungsfreibetrag wird gewährt, wenn ein volljähriges Kind, für das den Eltern Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag zusteht, das auswärtig untergebracht ist, sich in Berufsausbildung befindet. Der Freibetrag beträgt für das volle Kalenderjahr 924 €; er vermindert sich um die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes, soweit diese 1.848 € im Jahr übersteigen. Für jeden Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen für die Gewährung des Freibetrags nicht vorgelegen haben, vermindert sich der Jahresfreibetrag um ein Zwölftel.

    Nachtrag: BAFöG fällt unter eigene Einkünfte und Bezüge des Kindes, Einträge werden in der Anlage Kind vorgenommen

    http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/kinder-a...

    Quelle(n): § 33a Abs.2 EStG
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    steuerberater oder beim finanzamt nachfragen glaube ja das man da die unkosten absetzten kann

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