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Abbuchung; Kosten wenn nicht gedeckt?

Also wenn ich nun jeden Monat von einer Firma eine Abbuchung bekomme, und diese kann nicht statt finden weil das geld nicht reicht, dann treten ja manchmal Gebühren auf.

- Wer stellt diese Gebühren

- Wann fallen sie GENAU an

- Was wenn ich das Geld am selben Tag des Fehlschlags nach überweise?

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    a)In aller Regel sind es die Kosten der einziehenden Bank und zusätzlich die Bearbeitungsgebühren der eigenen Bank sowie die in rechnung gestellten Kosten des einziehenden Unternehmens.

    b)Die unter a) genannten Kosten fallen entsprechend der Vereinbarung bzw. den AGB Deines Gläubigers im allgemeinen im Moment der Nichteinlösung des Einzugbegehrens an.

    c)Das ist zu spät, siehe b).

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    - die gebühren verlangt die bank vom einziehenden(firma)

    - die firma wird diese ausgaben DIR in rechnung stellen.

    - die gebühren fallen an, wenn das kontolimit durch die abbuchung überschritten wird.

    - wenn du am selben tag des fehlschlags noch überweist, musst du trotzdem zahlen.

    der erste versuch hat schliesslich die kosten verursacht!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Deine Bank stellt diese Gebühren Sie fallen in dem Moment an, wenn der Auftrag nicht ausgeführt werden kann

  • vor 1 Jahrzehnt

    es gilt der tag der wertstellung, und nicht der tag der einzahlung- bzw fälligkeit.!

    das können durchaus unterschiedliche daten sein...

    am selben tag einzuzahlen, und die wertstellung zu ermöglichen, das akzeptiert keine bank.!

    und da entstehen auch kosten.!

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