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wie kann man bewirken dass man exkommuniziert wird?

aus der katholischen kirche natürlich. ich bin zu faul zum selber austreten. bin ja schließlich auch nicht eingetreten. wäre auch interessant für diejenigen, die noch kirchensteuer nachzahlen müssten bei austritt.

15 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Tja, das war vor ein paar Jahrhunderten noch ganz einfach. Man brauchte nur behaupten, dass sich nicht die Sonne um die Erde, sondern die Erde um die Sonne drehe. Inzwischen sind die Katholiken aber sehr um ihre Schäfchen besorgt, und versuchen Austrittswillige zurückzuhalten. Selbst schwere Sünden helfen nicht. Mord? Ehebruch? Homosexualität? Keine Chance! Abtreibung! Evt. könnte das klappen. Aber es werden auch immer nur die ausgeschlossen, die gar nicht ausgeschlossen werden wollen. Und eine Abtreibung kommt für dich aus biologischen Gründen wohl nicht in Betracht. Du wirst wohl keine andere Wahl haben, als ein Austrittsgesuch zu stellen.

    Wenn du unbedingt exkommuniziert werden möchtest, bist du definitiv in der falschen Kirche. Zur Zeit. Da sind andere Glaubensgemeinschaften weniger zimperlich.

  • MeMeMe
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du dem Papst eine Kopfnuss gibst, wirst du exkommuniziert. Du kannst auch ohne Erlaubnis einen Bischof weihen, was zur Folge hat, dass sowohl du, als auch der falsche Bischof exkommuniziert würde.

    Aber selbst wenn du exkommuniziert wärst, würdest du nach wie vor zur Kirche gehören und müsstest weiterhin Kirchensteuer zahlen. Also bleibt dir am Ende nur der Gang zum Standesamt bzw. Amtsgericht um den Kirchenaustritt zu erklären (was dann wieder eine Exkommunikation zur Folge hätte).

  • Katara
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Eine Exkommunikation ist etwas, was man selbst über sich bringt. Zum Beispiel durch einen offiziellen Kirchenaustritt um sich die Kirchensteuer zu sparen.

    Es gibt aber auch andere Gründe exkommuniziert zu werden. Abtreibung, Scheidung und erneute Heirat ...

    Leider muss ich dich enttäuschen: Auf eine Exkommunikation folgt nicht automatisch auch der staatlich anerkannt Austritt. Dieser muss trotzdem noch extra erklärt werden.

    Eine Exkommunikation ist schließlich lediglich eine Kirchenstrafe, die bis zur Wiederaufnahme in die Gemeinschaft. Man ist zwar von bestimmten Sakramenten ausgeschlossen, gilt aber weiter als Kirchenmitglied.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ganz einfach .. und du kannst dabei sogar noch nen Menge Spass haben!!

    erklaere dich selbst einfach zum Gegen-Papst und ,

    ...das Zoelibat fuer aufgehoben

    ...Verhuetung zur Privatsache

    ....dass Frauen Priester und auch Paepste werden koennen

    ....dass Sexualitaet keine Erbsuende ist

    ....

    ......

    und du bist schneller exkummuniziert als du "papppst" sagen kannst.

    Komisch eigentlich??...:-) .....aber ich bin mir sicher, dass ich recht habe. :-)

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Du wirst Deine Faulheit wohl oder übel überwinden müssen und selbst zum Amt fahren.Zumindest in einigen Bundesländern zahlt man außerdem Gebühren dafür...und zwar reichlich.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Exkommunikation und Kirchenaustritt ist zweierlei!

    Es ist sogar zweifelhaft, ob Austritt aus der Kirchensteuer-Gemeinschaft der deutschsprachigen Diözesen automatisch Exkommunikation bewirkt. In den letzten Jahren gab es immer wieder Diskussion darüber, die vor allem von katholischen Kirchenrechtslehrern angefacht wurde. Im allgemeinen waren die deutschen Bischöfe für die automatische Koppelung von Kirchensteuerverweigerung und Kirchenaustritt, aber die vatikanischen Behörden nicht. Kein Wunder, das ganze tritt ja nur in Deutschland in Kraft.

    Wenn du aus der Kirche austreten willst, musst du das schon selber tun, wie vieles, wenn man volljährig ist.

    Wenn du dich nur selbst exkommunizierst, bleibst du weiter kirchensteuerpflichtig, sofern du in Deutschland deinen Wohnsitz hast.

  • vor 1 Jahrzehnt

    In der römisch-katholischen Kirche bedeutet Exkommunikation nicht den Ausschluss aus der Kirche der kirchenrechtlich unmöglich ist, sondern den Verlust der Kirchengemeinschaft und damit gewisser Rechte innerhalb der Kirche.

    Da die Exkommunikation keinen Ausschluss aus der Kirche bewirkt, behandelt auch das staatliche Recht den Exkommunizierten weiter als Kirchenmitglied. Die Pflicht zur Zahlung der Kirchensteuer erlischt deshalb nicht, falls der Exkommunizierte nicht seinen Kirchenaustritt selbst erklärt.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wer ist "man", eine Verallgemeinerung?

  • Ruth S
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Du gehst zur Gemeindeverwaltung und beantragst Deinen verbindlichen Kirchenaustritt.

    Für die örtliche Katholische Kirchengemeinde wirst Du sowieso keine Bedeutung haben,

    weil Du keine Kirchensteuer zahlst, oder?

  • VADE RETRO, SATANA!

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