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Wie lange kann ich meinen Lohnsteuerjahrsausgleich beantragen?

Ich habe den von 2009 noch nicht gemacht, würde aber Geld zurück bekommen, hab ich noch eine Chance?

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Lass dich von den merkwürdigen Antworten, welche bisher gepostet wurden, nicht verrückt machen.

    Ich denke, dass du nicht zu einer Veranlagung verpflichtet bist und einen Antrag freiwillig abgibst. Dann gilt für dich der folgende Absatz 2:

    1) Die Einkommensteuererklärung muss bis zum 31. Mai des auf den Veranlagungszeitraum folgenden Jahres abgegeben werden, wenn man grundsätzlich zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist oder vom Finanzamt veranlagt wurde. Für Steuerpflichtige, die die Steuererklärung von einem steuerlichen Berater erstellen lassen, gewähren die Finanzämter eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember des folgenden Jahres.

    2) Die Frist für die Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung, genannt Antragsveranlagung, (vormals: „Lohnsteuerjahresausgleich“) betrug bis 2007 gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 8 des Einkommensteuergesetzes zwei Jahre. Seit dem Wegfall dieser Regelung zum Jahresanfang 2008 gilt die allgemeine Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 2 Nr. 2 der Abgabenordnung, die vier Jahre beträgt. Diese Frist greift aber nur für Steuerpflichtige, die nicht Voraussetzungen für die Pflichtabgabe einer Steuererklärung erfüllen.

    Somit kannst du deinen Antrag für die Steuer aus 2009 noch bis zum 31.12.2013 abgeben.

  • Vas
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja, du wirst deine Erstattung noch bekommen, schreib aber irgendeine Entschuldigung dazu! Normal mußt du den Lohnsteuerjahresausgleich bis Juni des folgenden Jahres gemacht haben. Jetzt aber schnell,schick ihn ans Finanzamt, vor allem wenn du was rauskriegst, oder hast du schon zuviel Geld?

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde mich beeilen und auch wie o.g. eine Entschuldigung beifügen, sonst könnten vielleicht noch Verspätungsgebühren berechnet werden. Falls Du noch andere Einkünfte wie z.B. Krankengeld hast, wäre die Steuererklärung bis Mai 2010 fällig gewesen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja aber beeile Dich

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  • vor 1 Jahrzehnt

    3 jahre hast du zeit, danach schreibt dir de finanz. amt sogar einen brief zu deiner vergesslichkeit.

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