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wer bezahlt die erste miete und kaution für die neue wochnung?
wir bekommen hartz 4 und holle nach bad salzdetfurth
jetzt ist die arge in hildesheim für uns zuständig, bezahlen die den umzug,mietkaution und erste miete für neue wohnung oder die arge von batze?
die keine anwort darauf geben können sollen es sein lassen ok seit froh das ihr arbeit habt!!!
14 Antworten
- HausverwalterLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Die ARGE am aktuellen gemeldeten Wohnort ist zuständig.
Soll ein Umzug bezahlt werden, müssen die Voraussetzungen gegeben sein und 3 Angebote von Umzugsfirmen vorgelegt werden. Auch muss der Antrag vor Vertragsunterzeichnung gestellt werden.
Für alles auch für die Mietkaution muss ein Antrag gestellt werden. Ist der Bescheid negativ, kann man Widerspruch einlegen. Wird der Widerspruch abgelehnt, kann man dagegen klagen.
In Deutschland ist alles geregelt...
- TDI FahrerLv 6vor 1 Jahrzehnt
da musst du die ARGE fragen ob du das überhaupt darfst und dann werden die dir auch erzählen wie das mit der finanzierung abläuft.
- Lisa PLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ziehst du nur so um, dann zahlst du selbst!
Ziehst du um, weil du eine Arbeit aufnimmst, dann meist das Amt, aber genaue Infos bekommst du dort!
- ?Lv 5vor 1 Jahrzehnt
Was hindert Dich daran, bei den Behörden zu fragen (Fragezeichen)
Ich meine ja, wenn man schon das Geld geschenkt bekommt, sollte man sich wenigstens selber darum kümmern.
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- vor 1 Jahrzehnt
Was bist du denn für eine? - sorry
Meine Kollegin Lisa P hat dir eine völlig korrekte Antwort auf deine Frage, ohne Beleidigung gegeben und du blockst sie gleich?
Wenn du nur hören willst, das Amt bezahlt dir alles ohne irgendwelche Begründungen, dann brauchst du hier nicht nachfragen!
Und ja, wir sind froh, arbeit zu haben, sind aber auch nicht so dummfrech wie du!
- LiliLv 6vor 1 Jahrzehnt
Da die Arge von Hildesheim jetzt für Euch zuständig ist, die. Allerdings solltet Ihr Euch rechtzeitig um alles kümmern, sonst kann es sein, dass der Vermieter von Euch verlangt, dass Ihr die Kaution vorstreckt.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Warum zieht ihr um? Wurdet ihr zum Umzug von der Arge aufgefordert? Liegt ein triftiger Grund für den Umzug vor, den die Arge akzeptiert? Zum Beispiel Aufnahme einer Arbeit in der neuen Stadt und ihr zieht um weil die neue Arbeit auÃerhalb des Pendelbereiches liegt.
Wenn ihr nicht aufgefordert wurdet und auch kein triftiger Grund für den Umzug vorliegt, dann zahlt die Arge weder die Umzugkosten, noch die Kaution. AuÃerdem bekommt ihr nur die angemessene Miete höchstens in der Höhe der alten Miete.
Zudem muss der Umzug vorher genehmigt worden sein.
Der Umzug muss von beiden Argen genehmigt werden.
Quelle(n): SGB II § 22 Abs. 2 http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html SGB II § 22 Abs. 3 http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html - Anonymvor 1 Jahrzehnt
Falls du freiwillig umziehst, dann nicht. Ist der Umzug jedoch begründet und von der ARGE abgesegnet, dann ja. Das kommt jetzt darauf an.
- vor 1 Jahrzehnt
geh zu deinem amt und frage genau nach wie das abläuft die können dir ganz bestimmt helfen
- DavidLv 5vor 1 Jahrzehnt
bitte arbeiten gehen wir müssen auch alle arbeiten und steuern bezahlen und für alles aufkommen und nicht immer auf den staat und uns steuerzahler verlassen denkt auch mal an eure spätere rente oder wollt ihr mal die mindestrente bekommen.