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Wer hat Frau Dr. Angela Merkel auch schon angezeigt?

Frau Dr. Angela Merkel hat Rechtsbeugung begangen, weil sie die Auflagen durch das Bundesverfassungsgericht einfach ignoriert und NICHT erfüllt.

Die Auflagen durch das Verfassungsgericht zu den Hartz IV Regelungen sind von ihr bis zum 31.12.2010 einfach NICHT umgesetzt worden!

Sie macht ganz genau so weiter wie Dr. Helmut Kohl, der sich auch über die Verfassung gestellt hat (sein Ehrenwort -kann er so etwas überhaupt haben?- stellte er über die Verfassung).

Meine Fragen also:

Wer hat Frau Dr. Angela Merkel hierfür schon angezeigt?

Müssen wir nicht auch die zuständige Ministerin Ursula Gertrud von der Leyen, geb. Albrecht aus diesem Grund anzeigen, da es in ihren Zuständigkeitsbereich fällt?

Bin auf Eure Antworten sehr gespannt.

Update:

Nachtrag:

Eine Übergangsfrist gibt es NICHT!

Stichtag war der 31.12.2010

Update 2:

@Bernd Treibsand

Deine Frage erübrigt sich, wenn Du die Frage richtig lesen würdest!

Ich hetze NICHT, ich habe eine Frage gestellt!

Update 3:

@ Das X

Ich traue mich noch ganz andere Sachen!

Auch die Machenschaften des Dr.Kohl wurde von mir bei der Staatsanwaltschaft angezeigt!

Leider haben da auch zu wenig Bürger Anzeige erstattet, denn der "läuft" immer noch frei herum, obwohl auch er sich über die Verfassung gestellt hat. Dies scheint die Politiker der CDU auszuzeichnen!

Update 4:

@pikas

Du bist nicht auf den neusten Stand!

Diese Gesetze gibt es noch NICHT!

Update 5:

@alf 50

Könntest Du bitte einen Satz schreiben, was Du wirklich sagen möchtest.

Aus den Buchstaben von Dir kann kein Mensch erkennen, was Du überhaupt meinst!

Danke im Voraus

Update 6:

@Zack hier bin ich

So, so, man kennt mich da gar nicht....

Wie kommst Du denn zu so einer Aussage?

Sitzt Du im Bundeskanzleramt und kennst meinen richtigen Namen?

Dann solltest Du mich aber kennen, denn die im Bundeskanzleramt kennen mich schon lange!

12 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das Volk verdient den Führer das es wählt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Da kannst Du doch gleich fragen "Wer schützt die Verfassung vor dieser Regierung ?". :) Der Verfassungsschutzt jedenfalls nicht.

  • M-Atze
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Anzeige bringt gar nichts....Klageerhebung vor dem International Court of Justice in Den Haag

    Klagebegründung: massiver Verstoß gegen die Menschenrechte und die Menschenwürde

    Sammelklage ist erfolgsversprechender,da die Summe der Klagen,die Dringlichkeitsstufe definiert und

    die Instanzhöhe die Schnelligkeit bewirkt.........da kommt die Dicke dann schon richtig ins schwitzen..........garantiert !!-

    Außerdem : berechne mal die Forderungen der verschiedenen Krankenkassen von monatlich 8,-Euro...dann sind das netto minus 3,-Euro seit Anfang 2010

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Warum hast du nicht schon längst eine Anzeige gegen Frau Merkel gestellt, mann kennt dich da gar nicht und es hat auch noch niemand nach dir dort gefragt, seltsam sehr seltsam.

    by

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Das ist keine Auflage an die Regierung sondern an den Bundestag UND den Bundesrat ein entsprechendes Gesetz zu erlassen. Du mußt also nicht Frau Dr. Merkel anzeigen, sondern die Abgeordneten des Bundestages und die Mitglieder ALLER Landesregierungen. Die Mitglieder des Bundestages haben ihre Pflicht erfüllt --- gescheitert ist das Gesetz an den ROTEN und den GRÜNEN. Es verbleibt also die Frage, ob diese Personen nicht das Recht gebrochen haben, weil sie eines Propagandavorteils wegen ein verfassungskonformes Gesetz verhindert haben.

    Wie ich schon lange sage --- die Linken können Schotter unter den Gleisen wegtragen und so eine Gefahr für Leib und Leben sein - verantwortungsvoll regieren können sie nicht.

    Im Übrigen darf ich Dich darauf hinweisen, daß das beanstandete Gesetz von einer ROT-GRÜNEN Regierung mit einer ROT-GRÜNEN Mehrheit beschlossen wurde.

    DR-Drücker Fakten kann man nicht wegdrücken --- ihr könnt das nicht, und deshalb führt ihr die Menschen immer wieder in die Katastrophe.

  • TriPo2
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich kenne den genauen Gesetzestext nicht, bin mir aber sicher, dass es eine Übergangsfrist zur Umsetzung gibt - das ist normalerweise bei allen (Neu-) Gesetzen der Fall. Somit halte ich persönlich eine Anzeige für überflüssig.

  • lucey
    Lv 4
    vor 4 Jahren

    Sie wird in den Umfragen hoch gehandelt. Aber ich bestimme mein Kreuzchen selbst. guy sollte sich in Wahlen nicht beirren lassen und selbst die Augen aufmachen. Wir sollten nicht nur eine Europa-Kanzlerin haben, sondern unser eigenes Land hat Aufholbedarf.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Klagen kann meiner nichtjuristischen Meinung nach nur ein Geschädigter - in dem Fall ein Hartz-IV-Empfänger, der sich einen Beratungsschein holen müßte, um über einen RA eine Klage einzureichen. Beklagter wäre die Bundesrepublik Deutschland. Wegen Rechtsbeugung/Verfassungsbruch oder was? Ist dies nicht ein bißchen weit her geholt?

  • vor 1 Jahrzehnt

    Mache DU doch den Anfang mit der Anzeige.

    Aber das traust du dich wohl nicht.

  • alf-50
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    wenn ich alles so bei der durch lese komme ich auf den Gedanken dazu nicht bloß ein kleiner sondern ein Großer….… bist

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