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Mahnung - zu welchem datum muss ich nun zahlen?
Ich habe am 16.12.2010 eine Mahnung für einen Krankenhausaufenthalt bekommen. Diesen ausstehenden betrag sollte ich bis zum 1.1.2011 überwiesen haben. Das ist nicht das thema. aber heute (24.12.) habe ich einen brief vom 17.12. bekommen (in dem drin steht das ich den ausstehenden betrag plötzlich bis zum 25. zahlen sollte) und einen vom 20.12. (indem drinn steht Letzte Mahnung und ich soll zum 27.12. zahlen) zu welchem datum muss ich denn nun bezahlen? Außerdem haben mich die 2 letzen briefe ja auch erst 4 bis 7 tage später erreicht. Ich hab grad ein wenig panik das die ein verfahren o.ä. einleiten. Bis zum 1.1. könnte ich das ja ohne weiteres zahlen aber vorher is das nicht machbar.
11 Antworten
- HausverwalterLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Du befindest dich bereits im Zahlungsverzug, deshalb ist die Rechnung sofort zu bezahlen. Eine Fristsetzung ist Kulanz und der Gläubiger hofft darauf, dass der säumige Schuldner nun bezahlt.
Nachdem der Schuldner sich in Verzug befindet, kann man das gerichtliche Mahnverfahren einleiten.
Sobald du das Geld hast bezahle. Wenn du die Gesamtsumme nicht auf einmal bezahlen kannst, biete dem Gläubiger Ratenzahlung an.
- helena1945Lv 6vor 1 Jahrzehnt
An deiner Stelle würde ich die Buchhaltung des Krankenhauses anrufen und nachfragen. Gleichzeitig kannst du mitteilen, dass du die Rechnung erst zum 1.1.2011 begleichen kannst, weil dein Konto dann erst wieder aufgefüllt ist. Mit Sicherheit wird man dir entgegenkommen, alleine schon deshalb, um einem langwierigen Mahnverfahren und Nachfolgekosten aus dem Wege zu gehen. Wenn du den ganzen Betrag nicht zahlen kannst, lässt man sich auch bestimmt auf Ratenzahlungen ein. Also, versuche dein Glück und guten Rutsch !
Besser ist es, man regelt im alten Jahr noch einiges, damit man frohen Mutes ins neue Jahr starten kann.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Sofort würde ich bezahlen
- ?Lv 6vor 1 Jahrzehnt
keine panik da passiert nichts wenn Du am 1.1. überweist dann ist es in Ordnung, so schnell leitet niemand ein Mahnverfahren ein.
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- Rive GaucheLv 7vor 1 Jahrzehnt
Rechne aus: Nach Erhalt der Mahnung hast Du 14 Werktage Zeit die Ãberweisung zu tätigen. Bis zum 25 z,B. geht nicht, da Feiertag.
Es müÃte zum 2.1.2011 überwiesen sein, ohne daà Du ein Problem bekommst.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Da scheint einiges durcheinander gelaufen zu sein.Am besten begibst du dich am Montag zu deiner Bank und steckst dort die Ãberweisung ein
- vor 1 Jahrzehnt
ich würde mit ihnen telefonieren und fragen ob du wie in der ersten mahnung zum 1.1. zahlen kannst.
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Rufe an und kläre das. Zahle so schnell wie möglich und teile es mit. Auch spielt es eine Rolle von wem das kommt. Krankenhaus ist nicht schlimm, die wenden sich an die Krankenkasse. Bei der Krankenkasse wird das schon schwieriger.
- idril_arienLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wie wäre es mit sofort? Die Rechnung war bereits vor der Mahnung fällig. Die Mahnung gibt dir nur noch einmal eine Frist sofort zu zahlen bevor das ganze einem Inkassounternehmen weitergereicht wird und zusätzliche Kosten anfallen.
- ?Lv 5vor 1 Jahrzehnt
das kommt zu einen darauf an, wie der genaue Text der Mahnungen lautet, zum anderen, von wem sie sind. Sind die Mahnungen z.B. vom Finanzamt, dann können die sofort vollstrecken (Gerichtsvollzieher), weil solche Ãmter sich selbst die Titel zum vollstrecken ausstellen können. Andere (Firmen, Privatleute) müssen erst bei Gericht klagen, um so an einen Titel zu kommen. In beiden Fällen scheint mir aber etwas sofortiges Unangenehmes nicht vor der Tür zu stehen, zwischen den Tagen passiert nix. Also: cool bleiben und am 27.12. alles erledigen, dann passiert auch nix. Evtl. können vielleicht noch Mahngebühren übrig bleiben.