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Sun
Lv 4
Sun fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Russland Fragen Teil 2: Ehe in Russland gültig?

Hallo,

soweit ich gehört habe, muss man in Russland standesamtlich getraut sein, da eine kirchliche Trauung nicht unbedingt anerkannt wird. Wenn man aber nun (Deutscher und Russin) in einer dänischen Kirche geheiratet hat - was dann? Beamtenwillkür?

Und wie sieht es bei einer Scheidung aus? Sorgerecht? Kann die Frau dann überhaupt Ansprüche an den Mann geltend machen (sollte sie nach Russland gehen)? Kann der Mann geteiltes Sorgerecht verlangen? Andere Probleme oder Vorteile?

Würde mich freuen wenn jemand Bescheid weiss :)

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hi Sun,

    Wenn man als Deutscher und Russin in Dänemark heiratet, dann sollte man unbedingt in einem Standesamt vor einem Urkundsbeamten heiraten. Denn er / sie wird über diese Eheschließung die Heiratsurkunde mit amtlichen Siegel ausstellen. Weil es sich hier um einen Deutschen und um eine Russin handelt, die eine Eheschließung begehren, so wird der dänische Standesbeamte die Beteiligten auch fragen, nach welchem Heimatrecht (Deutschland oder Russland) die Ehe geschlossen werden soll? Dazu müssen die Beteiligten eine Erklärung abgeben und das wird dann denkbar in einem Randvermerk der Heiratsurkunde vermerkt. Du kannst davon ausgehen, dass sowohl die deutschen Standesämter und auch die russischen Standesämter die Heiratsurkunde selbst und das erklärte Heimatrecht zur Eheschließung anerkennen werden.

    Es bleibt den Beteiligten freigestellt ob sie zusätzlich in Dänemark auch noch kirchlich heiraten wollen oder nicht.

    Bei einer Ehescheidung beurteilt sich dann die Sorgerechtsregelung für den Partner und die Kinder nach dem vereinbarten Heimatrecht der urssprünglich in Dänemark geschlossenen Eheurkunde.

    In Deutschland gilt dann die deutsche Sorgerechtsregelung und in Russland die russische Sorgerechtsregelung.

    Sollte später z.B. in Deutschland diese deutsch / russische Ehe gesschieden werden, so könnte diese

    Ehe auch in Deutschland geschieden werden, wenn in Dänemark bei der Eheschließung ein russisches Heimatrecht urkundlich vereinbart wurde. Dann müßte man sich nur eine(n) Anwalt(in) suchen, der / die sich im russischen Familienrecht auskennt.

    V.G.

    o.boy

    Quelle(n): Verwaltungspraxis
  • TQ
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Eine kirchliche Trauung hat wohl überall keinen amtlichen Status, schon gar nicht in Russland, und auch nicht die zweifelhafte Lösung in Dänemark und Schottland.

    Wenn es mit Russland damit kein Rechtshilfe abkommen gibt, ist der Anspruch auf Unterhalt und Sorgerecht auf wackligen Füssen.

    Alleine mit dem geteilten Sorgerecht ist kaum Machbar, wegen der grossen räumlichen Trennung.

    Ob sie nach Russland geht, ist ihre Sache, und kommt auf den Status an, wobei das Ausländeramt noch das letzte Wort hat für ihren Verbleib.

    Im Einzelfall ist es wegen der unterschiedlichen Gesetzgebung beider Länder, nicht so einfach, wie das Endet.

    In Russland gehen die Uhren anders, und wird oft mit Geld und einer schachtel Konfekt erledigt.

    Ein Beispiel aus der Ukraine : Sie hat einen deutschen Mann, der Gestorben ist, und hatte die Hoffnung auf Witwenrente.

    Sie hatte Pech, weil es den Begriff dort nicht gibt.

    Mit diesen Ländern, vor allem auch der arabische asiatische Raum, ist es sehr Pikant mit diesen Vorgängen.

  • kurt j
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Auch die Dänische Kirchentrauung wird hier nicht anerkannt, um anerkannt zu werden sollte die Trauung von einem Staats oder Stadt Beamten in welcher form auch immer vorgenommen und beglaubigt werden

  • TriPo2
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Jede Ehe, die im Ausland geschlossen wird, muss in Deutschland anerkannt werden, wenn sie vor deutschem Gesetz Bestand haben soll. Eine ehemalige Kollegin von mir hat ebenfalls in Dänemark geheiratet und hat mehrere Monate benötigt, bis die deutsche Anerkennung durch war. Und wenn die Ehe in Deutschland anerkannt ist (zumindest einer der Ehepartner ist ja Deutscher), dann gelten auch die deutschen Gesetze und Vorgaben.

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