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erbe ausschlagen, wie geht das? HILFEEEEEEEEE!?
also ich bin zu 25% erbberechtigt und will das aber gar nicht, was muss ich jetzt tun?
zum notar, zum anwalt , zum amtsgericht?
und ich hab ja gar kein nachweis, das die person tot ist .... brauch ich den?
und muss ich mein verwandschaftliches verhältnis beweisen (familienbuch oder so)?
BITTE HELFEN. THX!
ich hab mal ne runde DHs spendiert....
9 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Du hast 6 Wochen Zeit ein Erbe auszuschlagen. Diese Frist beginnt von dem Tag an dem DU von Todesfall bzw. Erbe erfahren hast. Die Ausschlagung des Erbes muss notariell beglaubigt werden. Also entweder beim Notar oder direkt beim zuständigen Erbschaftsgericht. Also das Gericht in der Stadt wo der Verstorbene gewohnt hatte. Es ist unbedingt zu beachten, dass die Frist von 6 Wochen eingehalten wird . zu diesem Zeitpunkt muss die Ausschlagung dem zuständigen Gericht vorliegen.
Wenn Du das Erbe ausgeschlagen hast, treten Deine Nachfolger bzw. Erben an Deine Stelle. Wenn Du nun für Deine Kinder ebenfalls das Erbe ausschlagen willst, müssen beide Erziehungsberechtigte einwilligen - ist nur einer Erziehungsberechtigt muss das Vormundschaftsgericht zustimmen.
Die Ausschlagung des Erbes kostet ca. 20 €, egal ob Du zum Gericht gehst oder zum Notar. Die Kosten sind gleich. Wenn mehrere Erben das Erbe ausschlagen können sie Geld sparen indem sie einen gemeinsamen Termin wahrnehmen.
Noch ein Nachtrag: Die Ausschlagung des Erbes sollte gut überlegt sein, es sei denn das Erbe besteht aus Schulden. Anderer Seits ist zu bedenken, dass andere Erben an Deine Stelle treten. Manchmal ist es auch besser einfach stillschweigend einem anderen Erben gegenüber auf seinen Teil zu verzichten - auch aus steuerlichen Gründen.
Quelle(n): eigene Erfahrung - Wall-eLv 5vor 1 Jahrzehnt
Wenn die Zeit gekommen ist daà es was zu Erben gibt wird ein Notar auf dich zukommen . Bei dem kannst du das Erbe ausschlagen und der Notar wird sich um alles kümmern .
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Du bekommt normalerweise eine benachrichtigung wegen dem erbe...da kannst du dich dann entscheiden was du machst, aber sicherheitshalber würde ich an deiner stelle zu einem anwalt für erbrecht gehen, der weiss mehr als ich...
Lg
- vor 1 Jahrzehnt
Entweder direkt zum zuständigen Amtsgericht (des Verstorbenen) oder die Ausschlagung beim Notar zur Niederschrift erklären. Dafür brauchst du allerdings die Sterbeurkunde.
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- hulgaLv 7vor 1 Jahrzehnt
du müÃtest vom nachlaÃgericht, einen erbschein bekommen haben, denn woher sonst kannst du wissen, dass diese person verstorben ist und dich als miterbe eingesetzt hat.
nach auskunft über den nachlaÃ, kannst du entscheiden, ob du das erbe annimmst.
wenn nur schulden da sind, schlägst du natürlich das erbe aus, auch dieses geht übers nachlaÃgericht.
ansonsten ist es deine entscheidung, aus welchen gründen auch immer, du nichts erben willst.
- Lisa PLv 7vor 1 Jahrzehnt
Das wichtigste, du hast dafür nur 6 Wochen nach bekanntwerden des Erbfalles Zeit dies zu tun!
- ClemiLv 6vor 1 Jahrzehnt
Das musst du beim Erblassgericht beantragen, und zwar als Niederschrift direkt beim Nachlassgericht oder du gibst die Erklärung dort öffentlich beglaubigt (vom Notar) ab. Geh also am Besten zum Gericht und frag nach oder zu einem Notar und steck die Schrift beim Gericht in den Briefkasten.
Quelle(n): http://bundesrecht.juris.de/bgb/__1945.html