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Janet M fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Müssen Privatwege als solche gekennzeichnet sein?

Was, wenn man beruflich als Bote oder Lieferant diese benutzen muss, da aber evtl. ein Schild steht, dass man das auf eigene Gefahr tut?

Wer würde bei einem Arbeitsunfall auf solchen Wegen haften?

Danke für eure Antworten

9 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Deine Berufsgenossenschaft oder deine Krankenversicherung, Der Besitzer des Weges ist mit diesem Schild aus seiner Haftung raus.

    Mfg

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn der Eigentümer eines solchen Weges daraus Rechtsansprüche herleiten möchte, muss er diesen kennzeichnen.

    Grundsätzlich ist ein Eigentümer eines Privatweges, auch innerhalb eines geschlossenen Grundstückes verpflichtet, diese so zu gestalten, dass Dritte nicht zu schaden kommen. Im Falle von Paket- oder Postboten haftet in erster Linie die zuständige Berufsgenossenschaft für Arbeits- und Wegeunfälle. Diese wird sich dann ggf. mit dem eigentümer des Weges ins Einvernehmen setzen um sich den Schaden ersetzen zu lassen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Erst mal die Berufsgenossenschaft.

    Wo zu bist Du denn Unfallversichert.

    Die BG holt sich das Geld vom Besitzer wieder

    Auch Fabrikwege und Firmengelände sind Privatwege.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn nicht geräumt wird siehst Du es selber. Auch braucht dieser Weg nicht beleuchtet zu sein Eine Grube o.ä. darf man auch nicht bei einem Privatweg haben. Du wirst Dich wundern wie viel nicht gekennzeichnete Privatwege in Deiner Stadt sind

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  • vor 1 Jahrzehnt

    deine versicherung, auf dem schild steht zb, privatweg, kein winterdienst , oder ähnliches, muss ihn ja nicht betreten

  • Nathan
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Es haftet auf jeden Fall der Besitzer, aber natürlich nur, wenn er den Arbeitsunfall verschuldet hat. Wenn im Winter der Weg geräumt ist und gestreut wurde und z.B. ein Lieferant trotzdem ausrutscht, weil er Sommerschuhe trug, dann haftet der Besitzer des Weges natürlich nicht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Immer noch der Eigentümer. Wenn der Weg benutzt werden muss um eine Haustür zu erreichen ist es ein so genannter öffentlicher Privatweg" für den der Grundstückseigner haftet. Sobald man eine Haustür erreichen will, als Besuch oder Bote muss man ja Privatgrund betreten. Da kann man sich auch nicht mit einem Schild aus der Verantwortung ziehen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Der Eigentümer haftet für alle Personen ob berufstätig oder nicht

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Eigentümer des Privatweges.

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