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Wie teuer darf eine Kopie für Abrechnungsbelege sein? Wann besteht ein Anspruch auf Übersendung von Kopien?

Wir haben die Nebenkostenabrechnung für 2009 erhalten. Der Vermieter bietet die Überprüfung der Abrechnungsbelge bei ihm selbst an. Je Kopie will er jedoch den Betrag von 1 € ansetzen.

Ist der Vermieter verpflichtet die Kopien an den Mieter zu übersenden gilt als Höchstbetrag für eine Kopie 0,26 € lt. gefestigter Rechtsprechung. Ich bin gewillt, diese Rechtsprechung analog anzuwenden und den Vermieter nur diesen Betrag je Kopie zu ersetzen.

Weiterhin gibt es ja seit einem BGH Urteil aus 2006 grundsätzlich keinen Anspruch des Mieters mehr auf Übersendung von Kopien zu Nebenkostenabrechnung, es sei denn der Grundsatz von Treu und glauben gebietet es, weil die Prüfung beim Vermieter dem Mieter nicht zumutbar ist. Ich habe in einer Kommentierung gelesen, dass dem Mieter die Überprüfung beim Vermieter bereits dann nicht zugemutet werden kann, wenn der Vermieter in einer andere Stadt wohnt. Dies wäre bei uns der Fall und ich könnte die Prüfung vor Ort umgehen. Hat da jemand Erfahrungen, Urteile oder Anhaltspunkte?

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Bei öffentlich geförderten Wohnungen hat der Mieter ein Anrecht auf Kopien.

    Ansonsten führst du alles richtig aus. Möchte man selbst nicht die Belegeinsicht vornehmen, kann man jemanden mit Vollmacht damit beauftragen. Dabei darf man mit dem Handy oder Fotoapparat die Belege fotografieren - ist bereits Rechtsprechung von einem Amtsgericht.

    Nicht nur die Belege einsehen, sondern auch die Wartungsverträge, Arbeitsverträge und Tätigkeitsnachweise verlangen. Frage nach Vergleichsangeboten sollte gestellt werden - Stichwort gesetzlich verankertes "Gebot der Wirtschaftlichkeit"...

    Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter
  • horsch
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Der BGH sagt, dass der Mieter nur dann das Recht auf Kopien hat (Kosten ca 0,20-0,30 € zzgl. Versandkosten) wenn eine Einsichtnahme beim Vermieter oder Verwalter nicht zumutbar ist. Egal wo sich die Wohnung befindet. Bei der Zumutbarkeit der Anfahrt kommt es auf die Entfernung an. Unzumutbar wäre nur eine erhebliche Entfernung!

    Belegeinsicht beim Vermieter ist immer besser da dieser dann auf einzelne Positionen direkt eingehen kann.

  • vor 1 Jahrzehnt

    diese situation klingt natürlich sehr ärgerlich.

    1. es stimmt das der vermieter seine unterlagen zur einsicht bereithalten muss, d.h. man kann selber foto´s von den abrechnungen z.b. mit einer digitalkamera machen.

    2. das der vermieter nun mal in einem anderen ort wohnt, sollte jedoch schon bei bezug der wohnung bekannt gewesen sein. somit kann es keine ausreden geben.

    ich würde ja gerne helfen doch persönlich sehe ich dort keine möglichkeiten. sollten die nebenkosten zu hoch erscheinen und es zu nachzahlungen kommen sollte man immer nach der verhältnismäßigkeit schauen, d.h. selber die abschlagszahlungen so setzen das es nicht zu einer nachzahlung kommen kann. sollten die nebenkosten jedoch zu hoch sein, besteht immer noch die möglichkeit die wohnung zu wechseln.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wen der Vermieter nachweisen kann, dass er selbst keine Kopien erstellen kann und des halb in ein Geschäft fahren muss gilt auch der höhere Betrag. Meines Wissen muss er aber auch anbieten an Deinem Wohnort die Belege einsehen zu lassen. Den Termin darf er selbst bestimmen

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